19-Jähriger fiel durch fehlende Fahrpraxis auf
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Atzelgift. Wenn man ohne erforderliche Fahrerlaubnis einen PKW führt ist dies nicht nur strafbar, sondern dokumentiert auch die offenkundig fehlende Fahrpraxis. Dieser Umstand wurde einem 19-jährigen PKW-Fahrer zum Verhängnis, der sich am 30. Dezember, gegen 21.25 Uhr, in Atzelgift, Bereich Naubergstraße, mit seinem PKW festgefahren hatte. Dieser Sachverhalt wurde durch einen Zeugen der Polizei mitgeteilt und somit stellten die Beamten nachfolgend fest, dass der 19-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem war der PKW nicht versichert. Den jungen Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Pressemitteilung Polizeidirektion Montabaur