Zehnte Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm
Feuerwehr und Kita standen im Mittelpunkt
Weizenthurm. Bei der letzten Tagung des Verbandsgemeinderates in Weißenthurm standen wieder wichtige Punkte zur Beratung und Beschlussfassung auf der umfangreichen Tagesordnung. Zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Georg Hollmann die Ratsmitglieder zunächst über die vorliegenden Mitteilungen der Verwaltung, so konnte er unter anderem eine erfreuliche Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in der Verbandsgemeinde vermelden. Im September betrug die Quote im Geschäftsstellenbezirk Weißenthurm 3,4 Prozent und somit 0,7 Prozent weniger als im September 2015. Bürgermeister Hollmann: „Wir liegen damit besser als der Landkreis, das Land und der Bund. Wir nähern uns der Vollbeschäftigung.“
Feuerwehrhaus soll moderner werden
Eine weitere positive Mitteilung betrifft die beantragten Landeszuwendungen für die Modernisierung des Feuerwehrhauses der Feuerwehreinheit Weißenthurm. Die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) hat nach einer fachtechnischen Prüfung die Notwendigkeit des Bauvorhabens anerkannt und die zuwendungsfähigen Kosten für den Umbau/Anbau der Atemschutzwerkstatt zuzüglich einer Einrichtungspauschale auf 163.560 Euro festgesetzt. In Aussicht gestellt wird ein Landeszuschuss von 54.500 Euro, mit dem ursprünglich nicht gerechnet werden konnte. Im nächsten Schritt soll nunmehr der Antrag auf Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gestellt werden.
Ebenfalls erhält die Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Kalenderjahr 2016 aus den frei werdenden Bundesmitteln des „Betreuungsgeldes“ vom Landkreis Mittel in Höhe von 128.227,21 Euro für zweckgebundene Maßnahmen und Investitionen zur weiteren Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern. Angemeldet sind als konkrete Vorhaben die Einrichtung von provisorischen Gruppen, die Errichtung einer zentralen, onlinegestützten Anmeldeplattform sowie die Etablierung der Projekte „Elternbildung von Anfang an“ und „Elternberatung von Anfang an“.
Zusätzlich wird der Verbandsgemeinde Weißenthurm aufgrund des unverändert hohen Bedarfs an Sprachförderung im Rahmen ihrer Kindertagesbetreuungsangebote für 2016 eine finanzielle Unterstützung zusätzlicher Sprachfördermaßnahmen in Höhe von 10.000 Euro bewilligt. Hiervon erhalten die Kitas: ‚Don Bosco, Am Schloßgraben, Chateau-Renault, Schillerstraße und Arche Noah‘ je 2.000 Euro.
Zum Thema „Bahnlärm im Mittelrheintal“ teilt die Verwaltung mit, dass die gemeinsamen Bemühungen der VG Weißenthurm und der Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“ jetzt Früchte tragen. So besteht die begründete Hoffnung, dass die Baumaßnahmen für die Errichtung einer Lärmschutz-Gabionenwand, für die das Baurecht seit langem vorliegt, im nächsten Jahr beginnen können. Der Bürgermeister: „Dies bedeutet einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung des Bahnlärms, vor allem in der Bahnhofstraße. Ich möchte an dieser Stelle der Bürgerinitiative und insbesondere dem Vorstand für die tolle Zusammenarbeit sehr herzlich danken.“
Im nächsten Schritt sollen seitens der Bahn die Planungen für die weiteren Lärmschutzmaßnahmen Richtung Urmitz-Bahnhof und Verlängerung Weißenthurm Richtung Andernach begonnen werden.
Nach einer erforderlichen Ergänzungswahl, nach der Rose Diener einstimmig als stellvertretendes Mitglied in den Werkausschuss berufen wurde, beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig die Änderung der Hauptsatzung, die eine moderate Erhöhung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten für den Fall der Vertretung des Bürgermeisters vorsieht. Die Verbandsgemeinde folgt damit einer Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes. Auch eine auf Grund des Transparenzgesetzes notwendige Änderung der Geschäftsordnung beschloss der Rat einstimmig, danach werden künftig auch Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich sein.
Im nächsten Tagesordnungspunkt befasste sich der Rat mit der geplanten Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens-Gefahrgut für den Umweltzug der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Diese wird nötig, weil der alte Gerätewagen Gefahrgut mit einem Fahrzeugalter von 22 Jahren seine wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht hat und ausgesondert werden soll. Durch das Gefahrstoffzugkonzept des Landkreises, in das die Verbandsgemeinde integriert ist, werden die Kosten für die Beladung von rund 160.000 Euro vom Landkreis übernommen. Die Kosten für die Beschaffung des Fahrzeuges betragen voraussichtlich 270.000 Euro, wovon abzüglich der zu erwartenden Landeszuwendungen etwa 190.000 Euro von der Verbandsgemeinde aufzubringen sind. Der Rat beschloss nach kurzer Beratung einstimmig, zusammen mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einen gemeinsamen Zuwendungsantrag für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges GW-G beziehungsweise für dessen Beladung zu stellen und eine erforderliche Ausnahmegenehmigung als Sonderfahrzeug zu beantragen. Nach erfolgter zuwendungsrechtlicher Bewilligung soll ein gemeinsames Vergabeverfahren für Fahrgestell, Aufbau, Funk und Beladung durchgeführt werden.
Danach stand die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Erschließung der neuen Kindertagesstätte in der Gebrüder-Pauken-Straße in Mülheim-Kärlich auf der Tagesordnung. In dem Ausschreibungsverfahren hat die Firma Kolle GmbH in Koblenz das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erklärt, dass die Angebotspreise auskömmlich kalkuliert wurden. Der Rat hat beschlossen, den Auftrag zur Erschließung der neuen Kindertagesstätte zunächst als Baustraße ohne Oberflächenbefestigung zum Angebotspreis von 123.191,21 Euro an die Firma Kolle GmbH in Koblenz zu erteilen.
Neubau der Kita
In diesem Zusammenhang stand auch der nächste Punkt der Tagesordnung, nämlich Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Objekteinrichtung zum Neubau der integrativen Kindertagesstätte der Verbandsgemeinde. Um die zugesagten Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, ist eine unmittelbare Vergabe zur Objekteinrichtung erforderlich. Im Hinblick auf die geplante Fertigstellung zum 31. Dezember 2017 beschloss der Verbandsgemeinderat den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zur Objekteinrichtung der Kindertagesstätte in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten nach öffentlicher Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Ein ebenfalls wichtiger Punkt der Tagesordnung war die Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergaben zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses St. Sebastian/Kaltenengers. Um entsprechend dem Bauzeitplan noch in diesem Jahr beginnen zu können, ist eine unmittelbare Vergabe der einzelnen Bauleistungen erforderlich. Der Baubeginn soll am 14. November erfolgen. Nach eingehender Beratung fasste der Rat den Beschluss den Bürgermeister zu ermächtigen, die Aufträge zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses St. Sebastian/Kaltenengers zunächst nur für die Gewerke Rohbau und Hallenbau in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten zu vergeben.
Der folgende Tagesordnungspunkt hatte die Auftragsvergabe der Ingenieursleistungen für die Instandsetzung der Blitzschutzanlagen auf allen Feuerwehrgerätehäusern der Verbandsgemeinde zum Inhalt. Bei einer Überprüfung der Blitzschutzanlagen durch die DEKRA wurden Mängel an den bestehenden Anlagen festgestellt, die den inneren sowie den äußeren Blitzschutz betreffen. Die geschätzten anrechenbaren Baukosten für alle acht Feuerwehrgerätehäuser betragen circa 145.000 Euro. Unter Umständen vermindern sich die derzeit kalkulierten Kosten um 50.000 Euro, wenn die Arbeiten an den bisherigen Feuerwehrgerätehäusern St. Sebastian und Kaltenengers entbehrlich sind. Ob Maßnahmen dort für die verbleibende Restnutzung von etwa einem Jahr insbesondere zur Abwendung von Gefährdungen für Personen und größeren Materialschäden erforderlich sind, soll im Rahmen der weiteren Planung durch das nun zu beauftragende Ingenieurbüro in enger Abstimmung mit der DEKRA sowie der Wehrleitung ermittelt werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, das Ingenieurbüro IFH Energie und Umwelt GmbH & Co. KG in 56727 Mayen mit den Planungsleistungen in Höhe von 36.036,81 Euro zu beauftragen. Im Haushalt 2017 sind für die Umsetzung der Maßnahme 145.000 Euro zu veranschlagen.
Zum Tagesordnungspunkt Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Pflanzung 1. Bauabschnitt am Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Weißenthurm informierte Bürgermeister Hollmann die Ratsmitglieder, dass die im Bereich des Parkplatzes vor dem Verwaltungsgebäude vorhandene Heckenanpflanzung aus Rosen sich in einem alterungsbedingt schlechten Zustand befindet und außerdem sehr pflege- und damit kostenintensiv ist. Es ist daher beabsichtigt, die vorhandene Heckenanpflanzung durch eine pflegeleichte, langsam wachsende und immergrüne Heckenanpflanzung zu ersetzen. Des Weiteren soll an exponierter Stelle eine optische Aufwertung mit Stauden und Narzissen erfolgen. In dem abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren hat die Firma Börgerding Landschaftsbau GmbH Altenkirchen das günstigste Angebot für die durchzuführenden Arbeiten abgegeben. Der Verbandsgemeinderat hat mit einer Stimmenthaltung beschlossen, den Auftrag zur Sanierung der Pflanzung am Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Weißenthurm, erster Bauabschnitt, zum Angebotspreis von 39.572,97 Euro an die Firma Börgerding Landschaftsbau GmbH in Altenkirchen zu erteilen.
Für die Beratung und Beschlussfassung zum Punkt Abnahme des Jahresabschlusses 2015 der Verbandsgemeinde Weißenthurm wurde Albert Weiler zum Vorsitzenden gewählt. Der Rat fasste dann gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsauschusses einstimmig den Beschluss, die gemäß § 47 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) erstellte Bilanz festzustellen und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm Entlastung zu erteilen.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung
Am Schluss der Sitzung stand noch die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 und hier die Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) zur Diskussion. Bürgermeister Hollmann führte dazu aus, dass mit Einführung eines neuen § 2b UStG mit Wirkung ab 1. Januar 2017 die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst wird. Nach Meinung des Gemeinde- und Städtebundes enthält die neue Regelung eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten und neuer unbestimmter Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht einmal ansatzweise vorgenommen wurde beziehungsweise erkennbar ist. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund seinen Mitgliedern, von dem vom Gesetzgeber in einer Übergangsregelung vorgesehenen Möglichkeit des Wahlrechts Gebrauch zu machen, um noch bis einschließlich 31. Dezember 2020 nach bisherigem Recht behandelt zu werden. Bürgermeister Hollmann weiter: „Wenn wir von diesem Wahlrecht Gebrauch machen und feststellen, dass die Neuregelung doch für uns günstiger ist, haben wir jederzeit die Möglichkeit, diese rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Anspruch zu nehmen.“ Der Rat beschloss sodann einstimmig, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen, damit die bisherige Rechtslage bezüglich der umsatzsteuerlichen Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2020 weiter gilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung respektive den ergänzenden Hinweisen des Gemeinde- und Städtebundes frist- und formgerecht abzugeben.
Nach der obligatorischen Einwohnerfragestunde und dem Punkt Verschiedenes, bei dem sich keine relevanten Beiträge ergaben schloss Bürgermeister Hollmann den öffentlichen Teil der zehnten Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm.
Hier wird das neue Feuerwehrgerätehaus St. Sebastian Kaltenengers gebaut.
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