Schwerer Verkehrsunfall auf B257 bei Adenau
Fieser Drängler: Auto stürzt Hang hinab
Adenau. Am Donnerstag, 21. April, befuhr eine Polofahrerin mit ihrem Pkw die abschüssige B 257 vom Potsdamer Platz kommen in Fahrtrichtung Quiddelbach. Ihren Ausführungen zur Folge befand sie sich auf einem ca. 60 bis 70 Meter langen, geraden Teilstück der B 257 zwischen zwei Kurven. Auf dem diesem Teilstück wurde sie von einem nachfolgenden unbekannten Fahrzeugführer, der ein größeres Fahrzeug geführt haben soll, durch sehr dichtes Auffahren bei hoher Geschwindigkeit in der Form genötigt, dass er ein Überholen des vorausfahrenden Fahrzeuges erzwingen wollte. Eingangs einer unübersichtlichen Rechtskurve (180 Grad-Kurve) setzte er beim dichten Auffahren mit extrem hoher Geschwindigkeit zum Überholen an und überholte den vorausfahrenden Pkw der Polofahrerin, obwohl er die zum Überholen benötigte Strecke nicht einsehen konnte. Bei Gegenverkehr wäre es zu einem weiteren folgenschweren Verkehrsunfall gekommen. Das dichte Auffahren und unzulässige Überholen bei sehr hoher Geschwindigkeit des Unfallverursachers führte bei der genötigten Polofahrerin zu einem Fehlverhalten mit gravierenden Unfallfolgen, dass folgenden Verlauf nahm: Nachdem Überholvorgang kam die Polofahrerin nach links von der Fahrbahn ab, durchfuhr eine ca. 10 Meter breite, angrenzende Wiesenfläche, geriet in einen Hecken- Baumbewuchs, durchfuhr 10 Meter einen 5 Meter tiefen Abhang und prallte dort frontal, insbesondere vorne rechts, gegen einen massiven Kirschenbaum, der ihren Pkw zum Stillstand brachte. Hierbei wurde der Airbag des Fahrzeuges ausgelöst. Sie hatte sich durch das verkehrswidrige Verhalten des Unfallverursachers so erschrocken, dass es zu dem vorgenannten Fehlverhalten kam. Wie durch ein Wunder, hatte sich die Fahrzeugführerin durch das Unfallgeschehen eigenen Ausführungen zur Folge keine Verletzungen zugezogen. Nach der Kollision ließ sich lediglich die Fahrertür noch öffnen. Über diese Tür konnte die Polofahrerin das verunfallte Fahrzeug verlassen. Der unbekannte Drängler (Unfallverursacher) entfernte sich nach dem Unfallgeschehen unerlaubt von der Unfallstelle, ohne die Feststellung seiner Person und seines Fahrzeuges zu ermöglichen und ohne sich um den angerichteten Sachschaden zu kümmern. Darüber hinaus muss ihm eine unterlassene Hilfeleistung angelastet werden, weil er davon ausgehen konnte, dass die Polofahrerin durch den Geschehensablauf des Unfallereignisses, sich schwere Verletzungen zugezogen habe. Wie bereits ausgeführt, entfernte er sich nach dem Unfallgeschehen unerlaubt vom Unfallort, ohne seine Geschwindigkeit zu vermindern, anzuhalten bzw. sich um die Folgen des Ereignisses zu kümmern. Am verunfallten Pkw entstand wirtschaftlicher Totalschaden, insbesondere wurde die Frontpartie deformiert. Die Fahrzeugbergung erfolgte durch ein ortsansässiges Abschleppunternehmen. Sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung eines Unfallverursachers führen können, werden an die Polizeiinspektion Adenau, Tel. (0 26 91)92 50, erbeten.
Pressemitteilung Polizeiinspektion Adenau
