Finanzhilfen für Ernteausfälle 2023 jetzt beantragen
Kreis Ahrweiler. Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat auch viele landwirtschaftlich und weinbaulich genutzte Flächen zerstört. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) weist nun darauf hin, dass Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer auch für das Jahr 2023 einen Antrag auf Ernteausfallentschädigung stellen können. Darauf weist die Landesregierung hin.
Der Antrag auf Ernteausfall kann bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Landwirtschaftsbehörde, gestellt werden. Weitere Informationen, den Nachantrag sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es unter www.kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/landwirtschaft-weinbau/aufbauhilfen/.
Voraussetzung für einen Folgeantrag ist, dass zunächst ein Antrag auf Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für die geschädigten Flächen für das Jahr 2021 gestellt wurde. Diese Frist wurde laut MWVLW bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Fragen zur Antragstellung sowie zu den Aufbauhilfen für die Landwirtschaft und den Weinbau beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler:
- Judith Groß, Tel. 02641 / 975-566, E-Mail: judith.gross@kreis-ahrweiler.de,
- Kevin Raths, Tel. 02641 / 975-321, E-Mail: kevin.raths@kreis-ahrweiler.de,
- Claudia Schüller, Tel. 02641 / 975-288, E-Mail: claudia.schueller@kreis-ahrweiler.de. BA
