Allgemeine Berichte | 09.04.2024

Finanzierung des Ahr-Radweg-Wiederaufbaus

Der provisorische Christinensteg ein Jahr nach der Flut.  Foto: ROB

Sinzig. Bei vielen Sinziger Wiederaufbauprojekten ist es klar, wer zuständig ist – meist ist es die Stadtverwaltung Sinzig, die über die GEWI – Gesellschaft für Entwicklung, Wiederaufbau und Innovation mbH die Projekte plant, steuert und die Förderung über den Wiederaufbaufonds sicherstellt. Der Ahr-Radweg bildet hier eine Ausnahme: In der Stadtratssitzung vom 16. November 2023 wurden die Ratsmitglieder anhand einer Mitteilung von Landesministerin Daniela Schmitt (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau) über eine Aussage von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing informiert, dass für den Ahr-Radweg die Übernahme der Baulastträgerschaft durch den Bund rechtlich an den Stellen möglich sei, an denen der Radweg künftig eine deutliche Entflechtung zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern ermöglicht. Für diese Streckenabschnitte, auf denen Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer getrennt voneinander verkehren, stellt der Bund für den Wiederaufbau des Ahr-Radwegs 18 Millionen Euro zur Verfügung.

Auch auf Sinziger Stadtgebiet konnten Streckenteile identifiziert werden, für die eine künftige Übertragung der Baulastträgerschaft auf den Bund zutrifft. Doch bezüglich einiger Abschnitte herrscht Uneinigkeit zwischen Stadt und Bund: Nach Ansicht der Stadt ist weder der Grüne Weg noch die Bodendorfer Straße – sie dienen aktuell der provisorischen Führung – geeignet, den Radverkehr aufzunehmen. Gleichwohl geht der Bund aber davon aus, dass hier bereits eine Entflechtung vorliegt und daher eine Übernahme des künftigen Ahr-Radweges in seine Baulastträgerschaft nicht möglich sei. „Insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Stadtverwaltung jedoch der Meinung, dass für den Ahr-Radweg eine Verkehrsführung ab der Kläranlage direkt östlich der Bahn bis zur Ahr und dort entlang des Ufers über den Christinensteg bis zur Kölner Straße und von dort weiter bis zum Ehrenfriedhof in der Baulast des Bundes umzusetzen ist“, so Bürgermeister Andreas Geron.

Doch die Zeit drängt: Um nach nunmehr rund 2,5 Jahren nach der Flutkatastrophe für die Sinziger*innen und Rad-Tourist*innen wieder eine taugliche Wegeverbindung herzustellen, soll keine Zeit durch weiteres Warten aufs Abstimmungsergebnisse verwendet werden. Daher hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, dass die Stadt auf dem Wege der Amtshilfe die dringend erforderliche Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie des späteren endgültigen Ausbaus für den künftigen Streckenbereich in der Baulastträgerschaft des Bundes übernimmt und die hierfür erforderliche Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) abschließt. Diesem wie auch der grundsätzlichen Übernahme der Baulastträgerschaft durch den Bund stimmten in ihrer Sitzung am 4. April 2024 nun die Mitglieder des Sinziger Stadtrates zu.

Pressemitteilung der Stadt Sinzig

Der provisorische Christinensteg ein Jahr nach der Flut. Foto: ROB

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