Naturschutzinitiative verleiht der Verbandsgemeinde Montabaur den „Goldenen Aktendeckel“
Forderung nach mehr Transparenz
Montabaur. Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) verleiht der Verbandsgemeinde Montabaur den „Goldenen Aktendeckel 2019“. Dieses Siegel erhalten Behörden, die sich durch fehlende Kooperationsbereitschaft, unzureichende Transparenz und fehlende Offenheit auszeichnen.
Das Landestransparenzgesetz von Rheinland-Pfalz hat das Ziel, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung herzustellen. Angeforderte Dokumente sollen hiernach „unverzüglich“ dem Auskunftssuchenden zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise sollen nach dem Willen des Gesetzgebers u.a. „die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht“ und „die Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe gefördert werden“.
Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Verbandsgemeinde Montabaur leider nicht nachgekommen. Um Akteneinsicht im Verfahren zum geplanten Autohof Heiligenroth zu erhalten, musste die Verbandsgemeinde mehrfach von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei angeschrieben und aufgefordert werden, die gesetzlich vorgegebene Akteneinsicht zu gewähren. Erst nachdem die NI eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt hatte, wurden die Akten von der Verbandsgemeinde mit über fünfmonatiger Verspätung zur Verfügung gestellt.
„Daher erhält die Verbandsgemeinde Montabaur in Rheinland-Pfalz den ‚Goldenen Aktendeckel 2019‘ der Naturschutzinitiative e.V. (NI)“, erklärte Harry Neumann, Kreis- und Landesvorsitzender der NI. „Wir hoffen und wünschen uns, dass der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur die Übergabe des ‚Goldenen Aktendeckels 2019‘ zum Anlass nimmt, zukünftig für die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz zu sorgen und angeforderte Informationen von Bürgern und Verbänden, wie vom Gesetzgeber gefordert, ‚unverzüglich‘ zur Verfügung stellt“, so die NI. Ausdrücklich hat der Umweltverband dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde in einem Schreiben eine kooperative und transparente Zusammenarbeit angeboten. Auch wenn es im Bereich des Natur- und Umweltschutzes sicher unterschiedliche Auffassungen gäbe, könnten diese im gegenseitigen Dialog besprochen werden, so die NI.
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