Allgemeine Berichte | 23.03.2022

Ausgefüllte Notfallmappe bietet große Erleichterung für Angehörige

Für den Notfall vorsorgen

Die Notfallmappe kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de heruntergeladen werden. Quelle: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kreis MYK. Ein Schlaganfall, ein plötzlicher Todesfall, ein Unfall - jeden kann es unvorhergesehen treffen. Solche Ereignisse sind für die Angehörigen an sich schon schlimm genug. In diesem Zustand Versicherungsunterlagen, Vollmachten und wichtige persönliche Dokumente zusammensuchen: undenkbar. Abhilfe soll die Notfallmappe „Ich bin vorbereitet“ schaffen. Einmal ausgefüllt, hilft sie Angehörigen, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Die Notfallmappe kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de heruntergeladen werden.

In der aktualisierten Fassung der Notfallmappe findet man die wichtigen Adressen und Telefonnummern für den Notfall und auch Vordrucke, auf denen man selbst, der Hausarzt oder ein ambulanter Pflegedienst, wichtige persönliche Daten eintragen können - von A wie Allergien bis Z wie Zusatzversicherungen. Die neue Version erhält das Thema „Digitale Konten“ und zahlreiche weiterführende Links, etwa zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflegebedürftigkeit und Trauerfall. Das Dokument lässt sich wie ein Formular am PC ausfüllen und abspeichern. Alternativ kann die Notfallmappe ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden.

„Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch, erneuern Sie regelmäßig die Einträge und bewahren Sie diese Mappe leicht erreichbar auf. Weisen Sie Ihre nächsten Angehörigen auf diese Mappe hin“, appelliert Landrat Dr. Alexander Saftig. Denn: Gut vorgesorgt zu haben, gibt ein Gefühl der Sicherheit in allen Lebenslagen - nicht nur für ältere Mitmenschen, sondern auch für jüngere Personen.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Die Notfallmappe kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de heruntergeladen werden. Quelle: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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