Allgemeine Berichte | 25.11.2016

Kreisveterinär appelliert an Geflügelhalter

Geflügelpest: Höheres Risiko für heimische Ställe

Hygienemaßnahmen genau einhalten

Kreis MYK. Im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg müssen 16.000 Puten gekeult werden. Für Kreisveterinär Dr. Rudolf Schneider ist das Risiko, dass die Krankheit in die hiesigen Ställe eingetragen wird, deutlich gestiegen. Stallpflicht, Hygiene und die genaue Umsetzung der neuen Eilverordnung des Bundes seien wichtige Bausteine, damit sich die Seuche nicht ausbreitet. Die neue Eilverordnung des Bundes hat die kleinen Geflügelhaltungen im Blick. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, müssen die Anzahl der verendeten Tiere unverzüglich dokumentieren. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, dass die Ställe von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und diese nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels abgelegt, unverzüglich gereinigt und desinfiziert oder Einwegkleidung nach Gebrauch beseitigt wird. „Manchem Halter mag das übertrieben erscheinen“, erklärt Schneider, doch der Veterinär appelliert eindrücklich, peinlich genau auf die Hygiene zu achten. „Bei den Wildvögeln haben wir keinen Einfluss, wie sich die Krankheit verbreitet. Aber die Ställe können wir abschotten.“ In Niedersachsen gibt es fast 100 Millionen Stück Geflügel, allein im Landkreis Cloppenburg sind es über 13 Millionen. „Von diesen Zahlen sind wir weit weg. Wir haben etwa 370.000 Stück Geflügel im Landkreis Mayen-Koblenz und liegen an zweiter Stelle in Rheinland-Pfalz hinter Alzey-Worms.“ Das hört sich im Vergleich zu den Kreisen im Norden wenig an, dennoch sind auch hier die Betriebe in ihrer Existenz durch die Krankheit gefährdet.“

Transportwege dokumentieren

Kommt es zu einer weiteren Verbreitung, sei es ungeheuer wichtig zu wissen, welche Transportwege genommen wurden: „So können wir dann nachvollziehen, woher infiziertes Geflügel kam und wohin erkrankte Tiere möglicherweise verbracht wurden.“ Im Geflügelregister sind daher von allen Haltern im Falle des Zu- oder Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels einzutragen. Weitere Infos zur Eilverordnung unter www.kvmyk.de oder unter Tel. (02 61) 1 08-4 59.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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