Allgemeine Berichte | 13.05.2015

Zweckverbandsversammlung der VHS tagte

Geplante neue Gebührensatzung wurde vorerst zurückgestellt

Mit der Gemeinde Wachtberg soll eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen werden

Rheinbach. Erheblichen internen Gesprächsbedarf meldeten die Mitglieder der VHS-Zweckverbandsversammlung an angesichts des von VHS-Geschäftsführer Andreas Grüter vorgelegten Entwurfes einer neuen Gebührensatzung. „Das müssen wir erst in den Fraktionen diskutieren“, erklärten sowohl Bernd Beißel (Rheinbach) für die CDU wie auch Dietmar Danz (Rheinbach) für die SPD. Deshalb wurde der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben. Die soll noch vor der Sommerpause stattfinden, um pünktlich zu Beginn des neuen Semesters am 1. August die neue Gebührenordnung auch schon anwenden zu können. Für den Elternbeirat machte der stellvertretende Vorsitzende Martin Kötter allerdings schon einmal klar, dass man die geplanten Erhöhungen als unsinnig und nicht nachvollziehbar ansieht. „Lassen Sie die Finger davon“, bat er das Gremium vorab.

Das hatte zuvor jeweils einstimmig die Jahresabschlüsse für 2011 und 2012 festgestellt und dem Verbandsvorsteher, Rheinbachs Bürgermeister Stefan Raetz, die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2011 weist einen Überschuss von 4740,91 Euro aus, während 2012 ein Minus von 46.022,64 Euro gemacht wurde. Das Defizit muss von den beteiligten Gemeinden Meckenheim, Rheinbach und Swisttal ausgeglichen werden. Auch die Haushaltssatzung für 2015 wurde beschlossen und zugleich die Zweckverbandsumlage festgesetzt, die die einzelnen Kommunen zu zahlen haben. Von der Verbandsumlage in Höhe von 933.687 Euro trägt die Stadt Rheinbach den Löwenanteil mit 419.154 Euro, denn sie hat nicht nur die meisten Einwohner, sondern stellt auch fast die Hälfte aller Teilnehmer. Meckenheim steuert 278.300 und Swisttal 223.233 Euro bei.

An geänderte Gegebenheiten anpassen

Schon bald möchte der Zweckverband mit der Gemeinde Wachtberg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen, um die Zusammenarbeit an die mittlerweile geänderten Gegebenheiten anzupassen. Bei den Verhandlungen im vergangenen Jahr sei deutlich geworden, dass die Gemeinde Wachtberg derzeit kein Interesse an der Musikschule habe, weil sie ein eigenes musikalisches Angebot mit dem Wachtberger Kammer- und Jugendorchester besitze. Zugleich hieß es, der pauschale Zuschuss der Gemeinde für die Leistungen der Volkshochschule führe zu einer ungleichen Lastenverteilung für die beteiligten Kommunen, was im fairen Miteinander angepasst werden müsse.

Die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll nun zum Jahresbeginn 2016 in Kraft treten, für drei Jahre gelten und eine gleichartige Beteiligung der Gemeinde Wachtberg an den kommunalen Zuschüssen lediglich für den Bereich der Volkshochschule beinhalten. Diese soll auf der Basis des einheitlichen Berechnungsschlüssels geschehen, der auch bei den Mitgliedskommunen Rheinbach, Meckenheim und Swisttal gilt. Der richtet sich zum einen nach der Einwohnerzahl und zum anderen nach der Zahl der Teilnehmer an den VHS-Kursen aus der jeweiligen Kommune.

Noch nicht von Wachtberg abgesegnet

Der Vertragsentwurf sei eigentlich ausverhandelt, aber noch nicht von den Wachtberger Gremien abgesegnet, so Raetz. Deshalb bat er lediglich für den Fall, dass der Entwurf unverändert von Wachtberg angenommen werde, um einen Vorratsbeschluss, damit er den Vertrag schnellstmöglich unterzeichnen könne. Dem gab das Gremium einstimmig statt.

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