Allgemeine Berichte | 15.02.2017

Was einen Landrat auszeichnen sollte

„Glimpf, Bescheidenheit und Geduld“

Jahrbuchs-Beitrag von Dr. Claudia Maria Arndt beleuchtet unterschiedliche Aspekte aus 200 Jahren Kreisgeschichte

Rhein-Sieg-Kreis. Das Zusammenspiel von Stadt und Gemeinde, Kreis, Land ist den Bürgerinnen und Bürgern heute wohl vertraut – das war nicht immer so: ihren Ursprung haben die heutigen Verwaltungsinstanzen in der Neuordnung der politischen Landkarte Europas, besiegelt durch den Wiener Kongress.

Damit fiel den neuen preußischen Landesherren die spätere Rheinprovinz zu. Sie unterteilten das gesamte Staatsgebiet in zehn Provinzen und 25 Regierungsbezirke; die Bezirke wiederum wurden in Kreise eingeteilt.

Mit deren Einführung im Rheinland ging auch hier der Posten des Landrats einher.

König Friedrich Wilhelm III. von Preußen regelte mit seiner Kabinettsorder vom 11. Juni 1816 Ernennung, Qualifikation und Gehalt der künftigen Landräte.

Als Staatsbeamte sollten diese besondere Tugenden und Sorgfaltspflicht in ihrem Amt an den Tag legen.

Als Organ der staatlichen Verwaltung wurde ihnen auferlegt, „gegen die Kreiseingesessenen Glimpf, Bescheidenheit und Geduld, aber auch – wo die Pflicht es erheischt – Ernst zu beweisen, sich überall rechtschaffen zu benehmen, tätig und überlegt zu handeln, auf alles, was in ihrem Kreis vorgeht, Acht zu haben, sich von allem und jedem Notiz zu verschaffen, dazu die ohnehin nach der Natur der Geschäfte vorkommenden Reisen im Kreise fleißig zu nutzen und sich dadurch des in sie gesetzten vorzüglichen Vertrauens Wert zu erhalten“.

So lautet die königliche Instruktion vom 31. Dezember 1816.

Ausgewählt wurde der Landrat damals aus der Mitte der Rittergutsbesitzer, die drei geeignete Bewerber vorschlugen. Von diesen ernannte der König einen zum Landrat.

Heute wird der Landrat direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises gewählt – was sicherlich umso mehr Ansporn für die Gewählten ist, „sich des in sie gesetzten vorzüglichen Vertrauens Wert zu erhalten“.

Das Prinzip des Landrates als alleinige Spitze von Politik und Verwaltung wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1946 durchbrochen, als die damalige britische Militärregierung nach heimischem Vorbild die sogenannte Doppelspitze in den Gemeinden und Kreisen einführte, auf Kreisebene mit dem Oberkreisdirektor als Hauptverwaltungsbeamten und dem Landrat als ehrenamtlichen Vertreter mit repräsentativen Aufgaben.

Seit der überarbeiteten Kreisordnung in Nordrhein-Westfalen vom 17. Oktober 1994 sind die Landräte wiederum Hauptverwaltungsbeamte und Vorsitzende des Kreistags in einem und damit, wie über viele Jahrzehnte seit der Anfangszeit 1816, oberste Verantwortliche und Repräsentanten des Kreises.

Mit den Aufgaben und Befugnissen der Landräte und Verwaltungschefs befasst sich ein ausführlicher Beitrag von Kreisarchivarin Dr. Claudia Maria Arndt im Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises 2017, das unterschiedliche Aspekte aus 200 Jahren Kreisgeschichte beleuchtet. Erstmals sind darin alle Landräte, Oberkreisdirektoren und Kreisdirektorinnen der ehemaligen Kreise Siegkreis, Uckerath, Waldbröl und Uckerath und des heutigen Rhein-Sieg-Kreises mit kurzen Biografien in einer Übersicht dargestellt.

Das Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises, Jahrgang 2017 „Aus 200 Jahren Kreisgeschichte“ ist in der Edition Blattwelt von Reinhard Zado erschienen und im Buchhandel erhältlich. Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de/jahrbuch sowie beim Kultur- und Sportamt des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer (0 22 41) 13-27 66 oder per E-Mail an jahrbuch@rhein-sieg-kreis.de.

Übrigens: Das Thema für das Jahrbuch 2018 steht schon fest. Es wird unter historischen, kulturellen und auch aktuellen Blickwinkeln „Dorfgeschichten“ erzählen und sich dem Leben und dem Wandel in den Dörfern widmen, die nach wie vor weite Teile unseres Kreises prägen und die Keimzellen unserer städtischen Strukturen sind. Wer zu diesem Buch mit Texten und Bildern beitragen möchte, ist herzlich eingeladen, sich mit der Redaktion unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung zu setzen.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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