Allgemeine Berichte | 23.09.2026, 13:52 Uhr

Grippeschutzimpfung am 30. Oktober in Montabaur

Ab sofort Termine beim Gesundheitsamt reservieren

Montabaur. Um möglichst gut durch den Herbst und Winter zu kommen, empfiehlt das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises eine Grippeschutzimpfung.

Die „echte“ Grippe ist keine harmlose Erkrankung und insbesondere bei Risikogruppen kann sie zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Nach der Impfung dauert es etwa 10 bis 14 Tage, bis ein ausreichender Schutz aufgebaut ist.

Sowohl Arztpraxen als auch einige Apotheken führen die in der Regel kostenfreie Impfung durch. Zudem bietet das Gesundheitsamt wieder einen Termin an, um sich kostenlos gegen saisonale Influenza (Grippe) impfen zu lassen:

am Freitag, 30. Oktober, von 8 bis 18 Uhr,

Gesundheitsamt – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises,

Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur

(bitte barrierefreien Nebeneingang hinter dem Gebäude nutzen – Beschilderung Grippeimpfung / Schuleingangsuntersuchung)

Die Impfung ist nur möglich, wenn vorab online über www.westerwaldkreis.de oder telefonisch unter 02602 124-567 ein Termin vereinbart wurde. Mitzubringen sind der Impfpass (falls vorhanden) sowie wenn möglich ein ausgefüllter Einwilligungsbogen. Dieser steht mit weiterführenden Informationen als PDF zum Download unter https://tinyurl.com/GA-Grippeimpfung bereit.

Im Gesundheitsamt wird an Menschen unter 60 Jahren der Impfstoff Vaxigrip 2026/2027 und an Personen über 60 Jahren der Hochdosis-Impfstoff Efluelda 2026/2027 verimpft. Hilfreich ist es, wenn die zu Impfende kurzärmelige Kleidung unter ihrer Jacke tragen. Andere Impfungen wie beispielsweise gegen Pneumokokken, Corona oder Tetanus können an diesem Tag nicht angeboten werden, ebenso wenig wie die Übertragung von alten zu neuen Impfpässen.

Die STIKO empfiehlt, dass sich folgende Personengruppen gegen Grippe impfen lassen:

• alle Personen ab 60 Jahren,

• alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel,

• Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie beispielsweise Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV),

• Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen,

• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können sowie

• Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu beispielsweise Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln (frei und gehalten) oder Robben haben.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem:

• Personen mit erhöhter Gefährdung (zum Beispiel medizinisches Personal),

• Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,

• Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können,

• Personen, einschließlich Auszubildende, Praktikanten, Studierende und ehrenamtlich Tätige, die arbeitsbedingt einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu beispielsweise Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) sowie Robben haben und in zum Beispiel in Nutztierhaltungen, Zoos, Tierparks, Tierheimen, Auffangstationen, Tierarztpraxen oder Schlachthöfen tätig sind.

Pressemitteilung des Westerwaldkreises

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