Katholischer Verein für soziale Dienste e. V. lädt ein
Grundkurs Betreuungsrecht/Vollmacht
Am 13., 20. und 27. März sowie am 3. April
Mayen. In der Öffentlichkeit wird die staatlich geregelte Rechtsfürsorge für Volljährige, Betreuung nach dem BGB, oft als fragwürdig oder als negativ bewertet wahrgenommen. Vielleicht aber auch, weil zu wenig Informationen über das Betreuungsrecht bekannt sind, zum Beispiel, dass es keine Entmündigung mehr gibt. Patientenverfügungen oder Vollmachten bestimmen eher die öffentliche Wahrnehmung als Instrumente der persönlichen Autonomie zur selbstgesteuerten zukünftigen Rechts- und Interessenvertretung. Aber auch hier ist mitunter nicht jedem klar, wie man damit arbeitet und umgeht. Der Grundkurs Betreuungsrecht/Vollmacht 1. Semester 2019 soll hier helfen und informieren, damit beeinträchtigte und kranke Mitbürger durch Betreuer oder Bevollmächtigte optimal unterstützt werden können. Betreuung oder Vollmacht, Aufgaben und Pflichten: Robert Müller, SKM Mayen, Mittwoch, 13. März. Zusammenarbeit Betreuer oder Bevollmächtigter mit dem Amtsgericht, Gast: Rechtspflegerin Sabine Mohr-Retterath, Amtsgericht Mayen, Mittwoch, 20. März. Rechtliche Vertretung im Gesundheitsangelegenheiten, Gast: Lothar Herrmann, praktischer Arzt, Mittwoch, 27. März. Vermögensangelegenheiten, Gast: Markus Pörsch, Bankkaufmann, Mittwoch 3. April. Die Kosten des Kurses trägt das Land Rheinland-Pfalz und der Landkreis Mayen-Koblenz. Alle Veranstaltungen bauen inhaltlich aufeinander auf und beginnen jeweils um 18 Uhr. Veranstaltungsort: Klosterklause Altenzentrum St. Johannes; Kirchplatz 5 in 56727 Mayen. Infos und Anmeldung unter: SKM Mayen, Tel.: (0 26 51) 94 72 76 oder VHS Mayen.
Pressemitteilung des
Katholischen Vereins
für soziale Dienste e. V.
