Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Heizkörper entlüften – bringt das wirklich was?
Kreis Neuwied. Beim Betrieb einer Heizungsanlage kann es passieren, dass Luft in den Heizkreislauf eindringt. Die Luft kann sich dann im oberen Bereich der Heizkörper sammeln und der Heizkörper bleibt dort kalt. Wird bei Beschwerden über nicht ganz warm werdende Heizkörper dann nur die Heizwassertemperatur (Vorlauftemperatur) erhöht oder die Heizungspumpe auf eine höhere Stufe gestellt, kann das zu einem höheren Energieverbrauch führen. Grundsätzlich ist es daher sinnvoll, die Heizkörper regelmäßig zu entlüften, damit sie wieder voll vom Heizungswasser durchströmt werden und die Wärme gut abgeben können.
Aber Achtung: Die Einsparungen, die durch das Entlüften erzielt werden können, beziehen sich auf das gesamte Heizsystem. In den einzelnen Räumen oder Wohnungen kann es sogar zu einem Mehrverbrauch kommen. Denn wo die Räume bisher nicht richtig warm wurden, waren die Energieverluste über die Außenwände durch die geringere Raumtemperatur kleiner. Werden Heizkörper und Raum wieder mollig warm, steigen auch die Energieverluste und damit der Verbrauch.
Müssen die Heizkörper sehr häufig entlüftet werden, kann das ein Hinweis auf Undichtheiten im Verteilsystem sein. Dies sollte durch ein Heizungsfachunternehmen untersucht werden. Die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale beraten zur effizienten Einstellung und Nutzung der Heizung kostenfrei und nach Terminvereinbarung.
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: In Asbach im Rathaus der Verbandsgemeinde am 15. Januar 2025 von 14.15 bis 17.30 Uhr. In Bad Hönningen im Rathaus am 4. Dezember von 8.15 bis 12 Uhr. In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 28. November von 15 bis 18 Uhr. In Neuwied in der Kreisverwaltung am 27. November von 12.30 bis 17.45 Uhr.In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 12. Dezember von 15 bis 18 Uhr. Die Beratung ist kostenfrei. Anmeldung unter (08 00) 60 75 60 0 (kostenfrei), Energietelefon der Verbraucherzentrale, montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
Pressemitteilung VZ-RLP
