Tipps und Warnungen zum Grünschnitt im Herbst
Herbstzeit ist Grünschnittzeit
Meckenheim. Mit dem Herbstbeginn steht die Zeit des Grünschnitts wieder bevor. Ab dem 1. Oktober ist es Gärtnerinnen und Gärtnern gemäß Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, Hecken intensiv zu stutzen und zurückzuschneiden. Während der Sommermonate ist dies untersagt, um brütende Vögel zu schützen.
Für die Schnittarbeiten eignen sich trockene Tage mit bedecktem Himmel am besten. Susanne Reven vom Fachbereich Verkehr und Grünflächen der Stadt Meckenheim empfiehlt, die Arbeit bei Temperaturen unter fünf Grad minus zu unterlassen. Bei solchen Temperaturen und auch bei intensiver Sonneneinstrahlung könnten die Pflanzen Schäden erleiden, da die Schnittflächen nicht sauber verheilen würden.
Bei der Durchführung eines Grünschnitts ist die lokale Tierwelt zu berücksichtigen. Ein radikales Abschneiden der Hecken bis zu einer Handbreit über dem Boden, auch als „Auf-den-Stock-setzen“ bezeichnet, könnte vielen Tierarten den Lebensraum entziehen. Dies trifft nicht nur auf die Brutzeit im Frühling zu, sondern auch auf die Wintermonate, in denen Vögel Schutz in Hecken finden. Die in den Hecken verbleibenden Früchte dienen zudem als wichtige Nahrungsquelle in der kalten Jahreszeit. Fehlender oder mangelhafter Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken hat in der Vergangenheit zu Problemen im öffentlichen Raum geführt. Susanne Reven weist darauf hin, dass Eigentümer von Pflanzen, die in den öffentlichen Raum hineinwachsen, zur Pflege verpflichtet sind. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch Einschränkungen für Fußgänger oder Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer entstehen. In solchen Fällen könnten auch Radfahrer und Fußgänger zu Schaden kommen.BA
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