Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien
Region. Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang 2020 attraktive Zuschüsse erhalten. Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt im günstigsten Fall der Staat – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent. So ist die neue Förderung gestaffelt. Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Bei diesen sogenannten Hybridheizungen ist die zusätzliche Einbindung einer Solarwärmeanlage oder auch einer Wärmepumpe nötig. Sonderprämie gibt es für den Austausch einer Ölheizung. Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozent, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent. Auch erste Schritte werden unterstützt: Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent. Nicht nur an den Heizungskeller ist zu denken. Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung installiert wird. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger mit 20 Prozent Zuschuss gefördert. Alternativ können Privatleute dieselbe Fördersumme über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abziehen. Eine Übersicht der Förderprogramme findet sich auf der Seite der Energieberatung der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/Foerderprogramme. Bei allen Fragen rund um den Heizungstausch und die Förderung energetischer Maßnahmen steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 1. April von 13:45 bis 16:45 Uhr, in Bad Hönningen im Rathaus am 1. April von 8:15 bis 12 Uhr, in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 23. April von 15 bis 18 Uhr, in Neuwied in der Kreisverwaltung am 25. März von 14 bis 17:45 Uhr, in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 19. März von 15 bis 18 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Voranmeldung erfolgt kostenlos unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
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