Allgemeine Berichte | 31.01.2019

Gewerbegebiet Koblenz-Urmitz: Betriebe fordern Planungs- und Rechtssicherheit für weitere Investitionen in den Standort

HwK und IHK sehen Nachbesserungsbedarf

Holpriger Verlauf: Die Vereinbarkeit von Wasserschutz- und Gewerbegebiet Koblenz-Urmitz verläuft aktuell alles andere als glatt. Die Koblenzer Kammern HwK und IHK äußern im Sinne ihrer Betriebe beim Verordnungsgeber SGD Nord Nachbesserungsbedarf, um den Wirtschaftsstandort mittel- und langfristig zu sichern.Quelle: HwK Koblenz

Koblenz. Welche Auswirkungen hat die geplante Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz auf das dortige Industrie- und Gewerbegebiet? Werden Unternehmen den Standort verlassen müssen, weil die Auflagen zu hoch sind? Das Thema sorgt seit Monaten für Unsicherheit und Diskussionsstoff. Die Koblenzer Wirtschaftskammern bieten über ihre Rechts- und Technologieberatung seit Bekanntwerden der Pläne den Mitgliedsbetrieben eine kostenlose Unterstützung an.

Teil des Verfahrens war jüngst auch die Erörterung zum Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz in der Koblenzer Rhein-Mosel-Halle. Die Existenz und weitere Entwicklung des Industriegebiets Koblenz-Urmitz stand auf dem Prüfstand. In der nicht öffentlichen Veranstaltung war der Verordnungsgeber, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord aufgefordert, die schriftlich erhobenen Einwendungen gegen die Neuausweisung des Wasserschutzgebiets und die künftig dort geltenden, sehr strengen Verbote mit den betroffenen Betrieben und den Trägern der öffentlichen Belange mündlich zu erörtern.

Aufgrund der kurzfristigen Ansetzung konnte der Termin von vielen Betroffenen nicht wahrgenommen werden. Umso wichtiger war die Teilnahme der Wirtschaftskammern als Träger öffentlicher Belange. Zum Hintergrund: Im Frühjahr des letzten Jahres wurde von den Wasserwerken die Erhöhung der Fördermenge von Wasser im betroffenen Gebiet um nahezu 100 Prozent bewilligt. Was maßgeblichen Einfluss auf die Abgrenzung des Schutzgebietes hat, denn je höher die Fördermenge ist, desto größer wird das Schutzgebiet.

Die SGD Nord bestätigte, dass ohne die Brunnen des Zweckverbands RheinHunsrück Wasser die Schutzzonen IIIA und IIIB, die sich über das gesamte Industrie- und Gewerbegebiet erstrecken, kleiner wären. Dem Einwand der Handwerkskammer (HwK), Industrie- und Handelskammer (IHK) und Unternehmen, dass die Sicherstellung einer überregionalen Versorgung nicht zu Lasten der Koblenzer Unternehmen gehen dürfe, wurde entgegengehalten, dass die Schonung des Anlagevermögens der Wasserwerke Vorrang habe.

Vor diesem Hintergrund regen die Koblenzer Wirtschaftskammern an, nach Alternativen zur Koblenzer Wassergewinnung zu suchen und diese zu erschließen.

Die im Industriegebiet ansässigen Unternehmen genießen Bestandsschutz – nach dem Willen der SGD Nord aber nur für die bereits vorhandenen Gebäude und Anlagen. Der von HwK, IHK und Unternehmen bereits frühzeitig geforderte erweiterte Bestandsschutz wurde von der SGD Nord zunächst kategorisch abgelehnt. Dieser würde auch neue Gebäude und Anlagen und damit eine betriebliche Weiterentwicklung statt nur ein sozialverträgliches Auslaufenlassen der bisherigen Nutzungen ermöglichen. Mehrere Vertreter großer Unternehmen erklärten, dass es für sie ohne erweiterten Bestandsschutz keine Perspektive mehr in Koblenz gebe und eine Standortverlagerung ernsthaft erwogen werde.

Von Seiten der Stadt Koblenz wurde deutlich gemacht, dass der Wirtschaftsstandort Koblenz nicht gefährdet werden dürfe. Die SGD deutete an, die Ablehnung dieser zentralen Forderung von Unternehmen, Wirtschaftskammern und Stadt Koblenz noch einmal zu überdenken.

Von Seiten der Unternehmen wurde nochmals deutlich gemacht, dass Planungs- und Rechtssicherheit unerlässliche Standortfaktoren für weitere Investitionen sind. Viele Regelungen lassen nicht erkennen, was zulässig ist und was nicht. So lässt beispielsweise die Formulierung „wenig befahrene Verkehrsflächen“ nicht erkennen, ob dazu Parkplätze mit zehn, 100 oder auch mit 1.000 Stellplätzen zählen. Davon hängt ab, ob der Parkplatz asphaltiert werden muss oder ob eine Schotterfläche genügt. Für die Unternehmen kann es dabei um Kosten in Millionenhöhe gehen. Bei der Lagerung von Stoffen ist vollkommen unklar, welche Stoffe im Wasserschutz noch gelagert werden dürfen. Auf Lagerung oder Planung entsprechender Anlagen ist praktisch jedes Unternehmen angewiesen.

Im Entwurf der Rechtsverordnung wurden verschiedene Pflichten genannt, die zu erhöhten Aufwendungen bei den Unternehmen führen. Einige Punkte, wie beispielsweise die Anzeigepflicht für bestehende Anlagen, wurden entsprechend den Anregungen der Kammern ersatzlos gestrichen. Auch die über bestehende Gesetze hinaus gehende Forderung hinsichtlich der Anpassungspflicht bei Änderung von bestehenden Anlagen wurde entschärft.

Die von HwK und IHK eingebrachten Vorschläge zur Konkretisierung sind bislang nur teilweise in die neue Wasserschutzverordnung der SGD eingeflossen.

Somit besteht trotz der bereits erfolgten Änderungen weiterer erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wenn an der Größe der Schutzzonen und den sehr strengen Verboten festgehalten wird, dann sind die Präzisierungen bei den Ausnahmen und ein erweiterter Bestandsschutz unerlässlich, damit der Standort auch für die nächsten Generationen attraktiv bleibt und eine Fortführung unternehmerischer Tätigkeit am Standort gewährleistet ist.

Weitere Informationen geben bei der Handwerkskammer Koblenz Susanne Terhorst, Tel. (02 61) 39 82 05, recht@hwk-koblenz.de; bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz Christian Jütte, Tel. (02 61) 10 62 79, juette@koblenz.ihk.de.

Pressemitteilung der HwK Koblenz

Holpriger Verlauf: Die Vereinbarkeit von Wasserschutz- und Gewerbegebiet Koblenz-Urmitz verläuft aktuell alles andere als glatt. Die Koblenzer Kammern HwK und IHK äußern im Sinne ihrer Betriebe beim Verordnungsgeber SGD Nord Nachbesserungsbedarf, um den Wirtschaftsstandort mittel- und langfristig zu sichern.Quelle: HwK Koblenz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Gitta Meyer: Ehrlich,die ganze Idee Buga im Mittelrhein ist falsch. Die Gemeinden sind verschuldet. Schauen sie sich Lahnstein an. Hier ist nichts los. Die Brücke wird bestimmt toll,aber sonst.....
  • Oliver Burggraf: Sehr schöne Vorabinfo vor dem Festival. Freuen uns schon drauf

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 3

  • Claus Wiest: Das Foto zeigt die Rheinfähre Linz-Remagen, aufgenommen von der Anfahrt auf der Linzer Seite mit Blick auf den Ort Kripp.
Dauerauftrag
Imageanzeige
Dauerauftrag 2026
Werksverkauf Anhausen
Familienfest freiwillige Feuerwehr Ringen-Bölingen am 01.05.26
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
Gesundheit im Blick
Empfohlene Artikel
Nico Luo (rechts) und Julian Luo.  Foto: Fei Luo
35

Bendorf. Beim Landeswettbewerb Jugend musiziert in Mainz am 19./20. März haben die beiden Brüder Nico und Julian Luo aus Bendorf in der Wertung „Klavier solo“ große Erfolge erzielt. Die beiden hatten sich beim Regionalwettbewerb Ende Januar in Neuwied durch erste Preise für den Landeswettbewerb qualifiziert und ihr Programm in monatelanger Arbeit mit ihrem Lehrer, dem Pianisten Thomas Mombaur aus Ettringen, einstudiert und immer weiter verfeinert.

Weiterlesen

Mara Hermes ist überzeugt von der Bedeutung des Ehrenamts.  Foto: privat
152

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Blutspenden, Karnevalsumzüge oder auch Großveranstaltungen wie Rock am Ring wären ohne sie kaum denkbar: die Ehrenamtlichen des Deutschen Roten Kreuzes. Sie engagieren sich in ihrer Freizeit, helfen Menschen in Not und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. In der Reihe „HeimatHelden“ stellt BLICK aktuell Menschen vor, die diesem Engagement ein Gesicht geben.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild.
17

Blaulichtmeile Koblenz am 09.05.2026

Thementag Kriminalprävention und Karriere in Koblenz

Koblenz. Die Polizei Koblenz lädt gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt, der Berufsfeuerwehr und dem Deutschen Roten Kreuz am Samstag, den 09.Mai 2026, ab 10:00 Uhr zu einem abwechslungsreichen Thementag am Löhrrondell in Koblenz ein.

Weiterlesen

Symbolbild.
76

Flucht trotz ausgelöstem Airback: Polizei stoppt Autofahrer unter erheblichem Alkoholeinfluss

22.04.: Kontrollverlust auf der B260: Alkoholisierter Fahrer flieht nach Unfall

Nievern. Am Abend des 22. April 2026, etwa um 20:15 Uhr, ereignete sich auf der B260 in Fahrtrichtung Bad Ems ein Unfall. Ein Fahrzeug geriet auf Höhe des Überfliegers im Nievern-Bereich außer Kontrolle, begann zu schleudern und stieß schließlich an den Bordstein. Der Schaden an der Felge war beträchtlich, und die Airbags des Autos wurden ausgelöst. Trotz dieser Umstände entfernte sich der Fahrer zunächst unerlaubt von der Unfallstelle.

Weiterlesen

Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Dauerauftrag 2025
Anzeige Sonderpreis wie vereinbart
Gesundheit im Blick
Blumen Meyer Neueröffnung
Anzeige Uhren Vintage
Titelanzeige
Gesundheit im Blick Lahnstein
Innovatives rund um Andernach
Save the Dates
Gesundheit im Blick // Anzeige Kinder
Erzieher
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
Servicemitarbeiterin