Allgemeine Berichte | 02.02.2018

Bundesweite Waffenamnestie ermöglicht Rückgabe ohne Strafe

Illegale Waffen können bei der Kreisverwaltung abgegeben werden

Rhein-Lahn-Kreis. Seit einiger Zeit gibt es eine bundesweite Waffenamnestie. Das heißt, wer in den Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition gekommen ist, hat die Möglichkeit, diese ohne Strafe abzugeben. Damit will der Gesetzgeber die Zahl auch der sich im Umlauf befindlichen illegalen Waffen reduzieren. Darauf weist die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises jetzt hin.

Die unerlaubt besessene Waffe oder Munition kann während der Servicezeiten der Kreisverwaltung (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) in Raum E10 bei der Waffenbehörde der Kreisverwaltung abgegeben werden. Es wird empfohlen vorab einen Abgabetermin zu vereinbaren. Ansprechpartner bei der Waffenbehörde sind: Carsten Lunkenheimer, Tel. 0 26 03/97 2-1 38, E-Mail: carsten.lunkenheimer@rhein-lahn.rlp.de und Markus Majer, Tel. 0 26 03/97 2-1 37, E-Mail: markus.majer@rhein-lahn.rlp.de. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Waffen nur in ungeladenem Zustand und nicht zugriffsbereit in verschlossenen Behältnissen befördert werden dürfen. Für die Abgabe der Waffen und Munition wird keine Gebühr erhoben.

Die Amnestie umfasst neben Schusswaffen und Munition auch andere verbotene Waffen wie Butterflymesser, Totschläger oder Schlagringe. Der Bundestag hatte im letzten Sommer die bundesweite Amnestie für den illegalen Waffenbesitz beschlossen. Der Strafverzicht gilt noch bis 1. Juli 2018. Selbstverständlich können auch weiterhin Waffen bei der Verwaltung abgeben werden, die beispielsweise aus dem Nachlass eines Jägers oder Sportschützen stammen. Pressemitteilung

Rhein-Lahn-Kreis

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