Hundehaltung in der VG Rhein-Mosel
In letzter Zeit kommt es verstärkt zu Beschwerden über freilaufende Hunde
VG Rhein-Mosel. Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sind Hunde innerorts generell anzuleinen. Außerhalb der Ortslagen (auch Forst- und Wirtschaftswege) sind Hunde ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Weiterhin ist es nach der Gefahrenabwehrverordnung generell verboten, Hunde ohne Aufsicht umherlaufen zu lassen.
Da die zahlreichen Veröffentlichungen und Hinweise verschiedener Ortsgemeinden zur ordnungsgemäßen Hundehaltung nicht die gewünschte Wirkung zeigen, sieht sich das Ordnungsamt veranlasst, in den nächsten Monaten verstärkt Kontrollen in den Ortslagen als auch im Bereich von Wirtschaftswegen durchzuführen. Pressemitteilung der
VG Rhein-Mosel
