Allgemeine Berichte | 27.06.2022

Fünf ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtige in Bad Neuenahr geschult

Intensive Arbeitsgruppe beim „Workshop Patientenverfügung“

Immer wieder gab es Gelegenheiten für Fragen und das weitere Vorgehen in einer Betreuung zu besprechen.  Foto: SKFM

Bad Neuenahr. Zum „Workshop zur Erstellung einer Patientenverfügung für Ehrenamtliche“ mit Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, SKFM-Querschnittsmitarbeiter, waren fünf engagierte Betreuerinnen, Betreuer und Bevollmächtigte in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr gekommen.

In der sehr intensiven Arbeitsgruppe ging es um das Erstellen einer Patientenverfügung und wie diese gemeinsam mit dem Betreuten oder als Bevollmächtigter mit dem Vollmachtgeber erarbeitet werden kann. Dabei ist es notwendig, Wege zu finden, dem Betreuten als Vollmachgeber ein Verständnis für das Thema in seiner Tragweite näherzubringen. Hierzu gab Ralph Seeger Tipps. So ist es zum Beispiel gut herauszufinden, welche Erfahrungen die betreute Person als Vollmachgeber bereits mit dem Thema Sterben und Tod im Familien- und Freundeskreis gemacht hat und zu fragen, was die Begriffe „lebenswürdiges Leben“ und „menschenwürdiges Sterben“ der Person bedeuten.

Im Anschluss erläuterte Ralph Seeger die Voraussetzungen zur Erstellung einer Patientenverfügung und nannte die Einwilligungsfähigkeit des Verfügenden. „Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der ärztlichen Maßnahme erfassen kann“, zitierte Seeger das Gesetz: BGH, Urteil vom 28.11.1957, 4 Str 525/57; BGH NJW 1972, 335; OLG Hamm FGPrax 1997, 64.

Und er erwähnte das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH-Urteil 06.07.16), wonach eine Patientenverfügung so konkret wie möglich sein muss, also konkrete Krankheits- bzw. Behandlungssituationen beschreiben und konkrete Behandlungswünsche nennen muss. Ralph Seeger: „Allgemeine Formulierungen wie ‚keine lebenserhaltenden Maßnahmen‘ reichen nicht aus, um eine zweifelsfreie Patientenverfügung zu erstellen.“

Behandlungswünsche und ärztlichen Maßnahmen wurden beispielhaft anhand einer vom Bundesministerium der Justiz erarbeiteten Broschüre konkretisiert, die jederzeit im Internet von deren Homepage unter dem Stichwort „Publikationen“ kostenlos heruntergeladen werden kann: www.bmj.de

Rat und Unterstützung geben die beiden Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler. Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.

• Ralph Seeger

SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.

Telefon: 0 26 41/20 12 78

info@skfm-ahrweiler.de

www.skfm-ahrweiler.de

Pressemitteilung

SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.

Immer wieder gab es Gelegenheiten für Fragen und das weitere Vorgehen in einer Betreuung zu besprechen. Foto: SKFM

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