Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg
Jährliche Überprüfung angelaufen
Siegburg. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe hat sich je nach Erfüllungsquote um zehn bis 30 Euro monatlich je unbesetztem Arbeitsplatz erhöht.
Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2016 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2017 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten Anfang Januar 2017 das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (inklusive Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms) auf CD-ROM.
Das Programm REHADAT-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit, die Anzeigevordrucke zu bestellen. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern. Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg unter Telefon (08 00) 4 55 55 20 wenden.
