Allgemeine Berichte | 16.02.2017

Kreisjugendamt informiert:

Jugendschutzgesetz gilt auch an Karneval

Kein unkontrollierter Verkauf von Alkohol an Jugendliche

Kreis MYK. In wenigen Tagen ist es wieder soweit und die heiße Phase des Karnevals beginnt. Zahlreiche Karnevalssitzungen, Feste und Partys gehen über die Bühne. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das Jugendschutzgesetz während der Karnevalszeit zu beachten.

Insbesondere einem unkontrollierten Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche sollte entgegengewirkt werden. „An alle Verkaufsstellen von alkoholischen Getränken wie Gaststätten, Supermärkte, Kioske und Tankstellen, aber auch an die Veranstalter appellieren wir, das Jugendschutzgesetz zu beachten“, erklärt Simone Manger vom Kreis-jugendamt. „Bei allem Spaß sollten Erwachsene hinsichtlich ihres eigenen Alkoholkonsums ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen ernst nehmen – dies gilt insbesondere für Eltern.“ Das Kreisjugendamt informiert darüber, dass die oft als harmlos eingeschätzten und bei Jugendlichen sehr beliebten Alcopops auch branntweinhaltige Alkoholika (Schnaps, Wodka, Korn, Likör et cetera) beinhalten können und damit für Kinder und Jugendliche laut dem Jugendschutzgesetz verboten sind. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Bier-Mixgetränke dürfen an Jugendliche erst ab 16 Jahren ausgeschenkt werden. Gastronomen und Veranstalter müssen außerdem darauf zu achten, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten wird, dass nicht teurer als alkoholische Getränke ist.

Auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine erziehungsbeauftragte Person (über 18 Jahre) sind Kinder und Jugendliche angewiesen, die bei öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als bis 24 Uhr bleiben möchten. Andernfalls ist der Aufenthalt für Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24 Uhr gesetzlich erlaubt. „Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche bei Karnevalsveranstaltungen ausgeschlossen werden, sondern freuen uns, wenn auch junge Menschen im Landkreis Mayen-Koblenz den Karneval weiter pflegen. Das Jugendschutzgesetz dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre Gesundheit zu schützen“, so Simone Manger.

Das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz führt in Kooperation mit der Stadt Koblenz, gefördert und unterstützt durch die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Mainz, das Alkoholpräventionsprojekt „HaLT – Hart am Limit“ durch. In diesem Zusammenhang wurden alle Karnevalsvereine im Kreis Mayen-Koblenz angeschrieben und über das Thema „Jugendschutz und Karneval“ informiert.

Weitere Informationen zum Thema „Karneval und Jugendschutz“ gibt’s beim Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Jugendschutz, Simone Manger, Tel. (02 61) 10 85 66, Email: simone.manger@kvmyk.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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