Allgemeine Berichte | 07.10.2022

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Kein Müll aufs Martinsfeuer

Kreis Cochem-Zell. Zum alten Brauchtum des Martinsfeuers werden in den Gemeinden alljährlich große Holzhaufen aufgeschichtet. Diese bieten auch zahlreichen Kleintieren (bspw. Igel, Vögel, Wiesel) einen willkommenen Unterschlupf für die kalte Jahreszeit. Um den qualvollen Tod durch die Flammen zu verhindern, empfiehlt die Kreisverwaltung dringend, die Holzhaufen erst kurz vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz zu errichten. Sofern die Holzhaufen schon länger liegen, sollte vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden.

Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass das Abbrennen des Martinsfeuers nicht zur Abfallbeseitigung dienen darf. Abfälle wie alte Matratzen, PVC-Böden, Kunststoffgegenstände, Teppichreste, Altpapier, Kartons, Sägespäne, Ölkanister, Möbel, teergetränkte Weinbergspfähle, gestrichene bzw. sonstige behandelte Hölzer oder Autoreifen erzeugen beim Verbrennen schädliche Stoffe, die die Umwelt und Gesundheit gefährden. Diese Abfälle gehören nicht auf das Martinsfeuer. Das unzulässige Ablagern und Verbrennen dieser Abfälle erfüllt zumindest den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat.

Mit der Pflege alten Brauchtums hat es nichts mehr zu tun, wenn am Martinstag ein Müllhaufen verbrannt wird. Darauf sollte geachtet werden, um die Gesundheit der Kinder nicht zu gefährden. Weitere Informationen: Umwelt-/Abfallberatung der Kreisverwaltung, Tel. (02671) 61-459, 61-941 oder Unteren Naturschutzbehörde, Tel. (02671) 61-457 und 61-456.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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