Stadt Bendorf am Rhein
Keine Gebührenbescheide für Straßenreinigung
Bendorf. Da sich gegenüber dem Kalenderjahr 2018 keine Änderungen der Gebührensätze für die Straßenreinigung, Sommerreinigung und den Winterdienst ergeben haben, verzichtet die Stadt Bendorf wie zum Beispiel bei den Grundsteuern auf die Erteilung von Gebührenbescheiden. Die Straßenreinigungsgebühren für 2018 und die Vorauszahlungen für das Jahr 2019 werden am Freitag, 11. Januar durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Gebührenhöhe und die Fälligkeit beziehungsweise Fälligkeiten ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid. Sollten Änderungen der Festsetzungsgrundlagen, zum Beispiel bei einem Wechsel des Eigentums, eintreten oder bereits eingetreten sein, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Bei denjenigen, die der Stadt eine Ermächtigung erteilt haben, werden die Gebühren zum Fälligkeitstermin abgebucht. Personen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Gebühren erteilt haben, werden gebeten, diese wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu dem dort genannten Fälligkeitstermin zu entrichten.
Pressemitteilung
der Stadt Bendorf