Familienkasse informiert Eltern
Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur
Koblenz-Mayen. Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Oft sind Eltern verunsichert, wie es dann mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar für die Zwischenzeit arbeitslos melden? Die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist zum Beispiel dann nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies besagt das Kindergeldrecht grundsätzlich für noch nicht 25-jährige Kinder. Aber auch, wenn die Unterbrechung etwas länger dauert - weil das Kind zum Beispiel den Studienstart mit dem Wintersemester im Oktober wählt - brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen: Hier genügt oft schon der Nachweis der eigenen Bemühungen um einen Ausbildung- oder Studienplatz. Beim Antritt eines Freiwilligendienstes ist die Viermonatsfrist aber unbedingt einzuhalten. Dauert es hier länger bis zum Start, muss eine Meldung an die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland erfolgen. Wichtig ist immer, dass es eine schriftliche Erklärung darüber gibt, welcher weitere Weg gewählt wird. Die dafür nutzbaren Formulare (zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen im Online-Formulardienstunter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreienServicenummer Tel. (08 00) 4 55 55 30 erreichbar.
