Allgemeine Berichte | 24.08.2020

Kath. Junggesellenverein gegr. 1797 Rheinbrohl e.V.

Kirmesgottesdienste finden auch 2020 statt

Gottesdienste an Kirmessonntag und -montag finden statt

Auch in der Kirche sind Hygieneregeln einzuhalten. Foto: KJGV

Rheinbrohl. Neben dem bereits an dieser Stelle beworbenen E-Kommers des Kommersorganisationsteams (KOT) an Kirmessonntag (6. September, 13 Uhr) können nun mit den Gottesdienstterminen die nächsten Puzzleteile des in diesem Jahr etwas anderen Programms der Rheinbrohler St.-Suitbertus-Kirmes bekanntgegeben werden. Der Junggesellenverein freut sich, dass folgende Gottesdienste stattfinden können:

An Kirmessonntag, 6. September, um 10 Uhr auf der Wiese hinter der Pfarrkirche St. Suitbert, neben dem Gemeindezentrum sowie am darauffolgenden Montag, 7. September um 18 Uhr in der Pfarrkirche St. Suitbert.

Für beide Gottesdienste ist eine vorherige Anmeldung im Pfarrbüro zwingend erforderlich (pfarramt-hgn-rbr@LHRHL.de / Tel. 02635 2585 / Fax 02635 6347). Für den Sonntag können Einzel-, Partner- oder Wohngemeinschaftsplätze angemeldet werden. Am Montagabend ist die Teilnehmerzahl auf 60 Personen beschränkt.

Aufgrund der Hygieneverordnungen müssen von allen, die die Gottesdienste mitfeiern, Namen, Adressen und Telefonnummern erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden. Diese sind bei der Anmeldung im Pfarrbüro ab dem 1. September anzugeben. Eine Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich. Ein Mund-Nasen-Schutz ist mitzubringen.

Auch in der Kirche sind Hygieneregeln einzuhalten. Foto: KJGV

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