Allgemeine Berichte | 25.06.2019

Prozess um Burg Rheinfels

Klage abgewiesen

Koblenz. Mit dem am 25. Juni verkündeten Urteil hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz die Klage des Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar sowie gegen die Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches betreffend Burg Rheinfels abgewiesen.

Burg Rheinfels gehörte ursprünglich zum preußischen Kronfideikommiss, also einem gebundenen Sondervermögen der preußischen Familie zum dauerhaften Erhalt der wirtschaftlichen Kraft und des sozialen Ansehens der Familie. Dieses Sondervermögen wurde im November 1918 beschlagnahmt und der Verwaltung des preußischen Finanzministeriums unterstellt. Als beauftragte Behörde richtete das preußische Finanzministerium die preußische Krongutsverwaltung ein. Im Jahr 1924 übertrug diese Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar, die sich im Gegenzug verpflichtete, die Burg nicht zu veräußern oder Dritten unentgeltlich zu überlassen sowie die Burg als Denkmal zu erhalten. Für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtungen behielt sich die Krongutsverwaltung ein Rücktrittsrecht vor. Zur Sicherung dieses Rücktrittsrechtes wurde eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Mit Gesetz vom 29.10.1926 wurde die Vermögensauseinander- setzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses legitimiert und anschließend 1927 die preußische Krongutsverwaltung aufgelöst. Zugunsten der Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG bestellte die Stadt St. Goar im November 1998 ein Erbbaurecht, welches im Grundbuch nach einer Rangrücktrittserklärung des Landes Rheinland-Pfalz im Rang vor der Rückauflassungs- vormerkung eingetragen wurde. Dies ist nach Auffassung des Klägers mit einer Veräußerung des Grundstückes im Sinne der vertraglichen Rückauflassungsklausel gleichzusetzen.

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung führt die Kammer aus, dem Kläger stehe kein Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches nach § 894 BGB zu. Danach kann der Inhaber eines dinglichen Rechtes, welches nicht oder nicht richtig im Grundbuch eingetragen ist, die Zustimmung desjenigen zur Berichtigung des Grundbuches begehren, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen ist. Ein solches dingliches Recht kann beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück oder wie im vorliegenden Fall in analoger Anwendung eine Vormerkung nach § 883 BGB sein. Ein solches Recht steht im hier entschiedenen Fall nach Auffassung der Kammer aber keinesfalls dem Kläger zu. Burg Rheinfels gehörte nämlich nicht zum Privateigentum des Königs, sondern zum Kronfideikommiss. Ein Rücktrittsrecht hätte seinerzeit damit auch allenfalls der preußischen Krongutsverwaltung und nicht Wilhelm II. oder seinen Rechtsnachfolgern zugestanden.

Die Rechte der Krongutsverwaltung verblieben nach deren Auflösung bei dem Preußischen Finanzministerium. Ab 1947 erfolgte die Übertragung der Verwaltunsbefugnisse auf die jeweiligen Länder, hier das Land Rheinland-Pfalz. Diesem könnte damit nach den weiteren Ausführungen der Kammer derzeit allenfalls ein Recht auf Erklärung des Rücktritts der ursprünglichen Übertragung auf die Stadt St. Goar zustehen, was Voraussetzung für den hier geltend gemachten Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches wäre.

Abgewiesen hat die Kammer mit dieser Begründung auch von dem Kläger ergänzend geltend gemachte Feststellungsansprüche, wer Berechtigter hinsichtlich weiterer im Grundbuch von St.Goar eingetragener Grundstücke ist, die ebenfalls mit einer Vormerkung zugunsten der Preußischen Krongutsverwaltung belastet sind.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen eines Monats ab Zustellung des Urteils mit der Berufung angegriffen werden.

Pressemitteilung des

Landgerichts Koblenz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Sandra Sattler: Der Zustand der L330 zwischen. Nassau und Zimmerschied ist eine absolute Katastrophe- und das nicht erst seit gestern! Wir sind wohnhaft in Hömberg und werden seit vielen Jahren mit diversen Ausreden vom LBM vertröstet.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
  • Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
Dauerauftrag 2026
Image Anzeige
Rund ums Haus
Maschinenbediener, Staplerfahrer
Stellenanzeige mehrere Stellen
Ostergrußanzeige
Empfohlene Artikel
Vom 6. bis 8. April 2026 machte das Infomobil des Deutschen Bundestages Station auf dem Himmeroder Wall in Rheinbach. Foto: Stadt Rheinbach
14

Rheinbach. Vom 6. bis 8. April 2026 machte das Infomobil des Deutschen Bundestages Station auf dem Himmeroder Wall in Rheinbach. Der 17 Meter lange und 26 Tonnen schwere Promotion-Truck tourt jährlich durch rund 60 Städte in ganz Deutschland. Ziel ist es, die Arbeit des Parlaments anschaulich zu vermitteln. Im Laufe von zwei Wahlperioden sollen so alle 299 Wahlkreise besucht werden.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Die Stadt Mayen trauert um ihren Ehrenbürger Mario Adorf.
58

Im Foyer des Rathauses in der Rosengasse liegt ein Kondolenzbuch aus, in das sich Bürgerinnen und Bürger eintragen können

Stadt Mayen trauert um Mario Adorf

Mayen. Die Stadt Mayen trauert um ihren Ehrenbürger Mario Adorf, der am 8. April 2026 im Alter von 95 Jahren verstorben ist.

Weiterlesen

Pfarrer Jörg Meyrer. Foto: privat
14

Sie ist gerade nicht besonders verlässlich. Kriege, Krisen, harte Worte in der Politik. Vieles ist in Bewegung, manches gerät aus den Fugen. Für uns Erwachsene ist es schon nicht einfach, alles zu verfolgen – und erst recht nicht, alles zu verstehen. Und zu begreifen, warum die Mächtigen ihre Gewalt- und Kriegsspiele treiben. Wie machen Kinder das?

Weiterlesen

Stellenanzeige Personalreferent/in
Werksverkauf Anhausen
Titelanzeige KW 15
Wohnträume - Wohnen & Garten im Blick
Sonderseite 02 -Wohnträume NR
Wohnträume - Wohnen & Garten im Blick
Wohnträume
Veranstaltung 15.April
Wohnträume
Wohnträume - Wohnen und Garten im Blick
Staplerfahrer (m/w/d)
Anzeige KW 15
Sachbearbeiter/in (w/m/d)
Anzeige Tag der offenen Tür am Zeiberberg
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0220#