Allgemeine Berichte | 13.01.2016

Die Stadt Rheinbach informiert

Kommunen enttäuscht vom Land

Landesfinanzierung der Flüchtlingsunterbringung völlig unzureichend

Rheinbach. Mit großer Enttäuschung nehmen die Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis zur Kenntnis, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen bei der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung in 2016 weiterhin im Regen stehen lässt. „Bereits im Jahr 2015 lag die Deckungsquote durch die Landesfinanzierung unter 50 Prozent. Das setzt sich nun auch für 2016 fort. Die nicht gedeckten kommunalen Belastungen gehen in jeder Kommune des Rhein-Sieg-Kreises in Millionenhöhe. „Das ist eine Riesenschweinerei“, so Bürgermeister Stefan Raetz aus Rheinbach als Sprecher der Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis. „Trotz vollmundiger Ankündigungen des Landes noch bis zum Herbst 2015 gibt es auch in 2016 keine volle Kostenerstattung für die Kommunen. Es werden die Flüchtlingszahlen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zum 1. Januar 2016 genommen. Für alle zusätzlich in 2016 aufzunehmenden Flüchtlinge gibt es in 2016 keine Kostenerstattung.

Kommunen müssen Finanzierungslücke alleine auffangen

Diese Kostenerstattung ist ein Witz und noch nicht einmal ein Trostpflaster, denn die Städte und Gemeinden müssen die so entstehende Finanzierungslücke durch Kassenkredite vorfinanzieren und können nur mehr auf vollständige Erstattung hoffen. Das ist nicht akzeptabel. Die Kommunen müssen nun weitere Kredite aufnehmen, um die gesamtstaatliche Aufgabe der Flüchtlingsaufnahme zu finanzieren. Wenn es keinen Ausgleich gibt und die Vorfinanzierung durch die Kommunen so anhält, werden unweigerlich die kommunalen Steuern erhöht werden müssen. Es ist schon jetzt nachgewiesen, dass die tatsächlichen Belastungen deutlich über 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr liegen. Mit der einmaligen Zahlung lädt das Land das Risiko steigender Flüchtlingszahlen weiterhin allein bei den Kommunen ab. Erst ab dem Jahr 2017 soll eine Umstellung auf eine Flüchtlingspauschale anhand der realen monatlichen Flüchtlingszahlen sowie eine Überprüfung der Höhe der Landespauschale erfolgen“, kritisierte Stefan Raetz. Und weiter: „Auch in eher ländlichen Räumen stellt die Unterbringung der Flüchtlinge inzwischen eine erhebliche Herausforderung dar. Dies zeigt sich nicht nur an der Wohnungssituation und der Inanspruchnahme von Turnhallen, die unzumutbare Auswirkungen für den Schul- und Vereinssport hat, sowie den Notlösungen mit Containeranlagen. Die soziale und medizinische Betreuung sowie das Erlernen der deutschen Sprache werden bisher unzureichend oder gar nicht durch die Kostenpauschale erfasst. Hier muss sich strukturell dringend etwas tun“.

Willkommenskultur braucht eine verlässliche Finanzierung

Stefan Raetz führt weiter aus: „Die Situation vor Ort ist dramatisch. Eine Diskussion über Einschnitte in kommunale Leistungen wegen der unzureichenden Finanzierung der Kosten für die Flüchtlinge ist kontraproduktiv. Die von uns unterstützte Willkommenskultur braucht eine verlässliche Finanzierung. Wir erwarten daher, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen wenigstens von den finanziellen Lasten weitgehend freistellt, wie das in der Mehrzahl der anderen Bundesländer geschieht.“ „Im Gesetz wird von einer Prognose von 181.134 Flüchtlingen zum Stand 1. Januar 2016 ausgegangen. Bereits mit Stichtag 30. November 2015 waren in NRW laut Verteilerstatistik des Landes bereits 180.948 Personen als Asylantragsteller registriert, hinzukommen laut dieser Statistik 80.614 Plätze in Erst- und Notaufnahmeeinrichtungen. Dies bedeutet, dass bereits bei Abschluss der Vereinbarung am 16. Dezember 2015 zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung deutlich höhere Zahlen bekannt waren.

Abweichungen vom Prinzip der solidarischen Gleichverteilung

Die Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis nehmen zudem mit Verwunderung wahr, dass in zahlreichen größeren Städten in Nordrhein-Westfalen, durch das Land gesteuert, von dem Prinzip der solidarischen Gleichverteilung massiv abgewichen wird. So haben die Städte Köln, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Dortmund, Mönchengladbach, Bochum, Krefeld und Münster zum 30. November 2015 eine nicht erfüllte Aufnahmeverpflichtung von mehr als 20.000 Personen. Vielfach liegt die Erfüllungsquote bei deutlich unter 70 Prozent. Diese Städte erhalten aber auch auf der Basis 100 Prozent die einmalige Kostenerstattung in 2016, nehmen also weniger auf, bekommen aber mehr Erstattung“, konstatiert der Sprecher der Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis abschließend.

Pressemitteilung der

Stadt Rheinbach

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