Allgemeine Berichte | 08.12.2020

Gründe für den Standort Landkern als Impfzentrum im Landkreis Cochem-Zell

Komplexe Anforderungen begründen die Standortwahl

Kreis Cochem-Zell. Die Anforderungen, die das Land Rheinland-Pfalz an den Standort eines Impfzentrums stellt, sind umfangreich.

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass es in jedem Landkreis nur ein Impfzentrum gibt. Zudem findet die Impfung wohnortgebunden statt, d. h. eine Impfung in einem Nachbarlandkreis ist nicht möglich.

In erster Linie soll es sich bei der Räumlichkeit um eine feste Halle mit ausreichend Platz handeln, um während des Betriebes zwei sog. „Impfstraßen“ einzurichten. Bei einer Impfstraße werden verschiedene Stationen wie die notwendige Belehrung, die Impfung selbst, ein Ruhebereich und der Eintrag ins Impfbuch durchlaufen.

Zudem sollen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Aufenthaltsraum sowie getrennte Toiletten vorhanden sein. Da der Impfstoff aufbereitet werden muss, ist auch hierfür ein eigener Raum notwendig. Der Impfstoff muss dauerhaft bei -70 Grad gelagert werden, daher ist zudem eine ausreichende Stromversorgung notwendig.

Derzeit ist vorgesehen, dass eine zentrale Terminvergabe durch das Land Rheinland-Pfalz vorgenommen wird. Die Termine werden dann an die jeweiligen Impfzentren gemeldet. Somit kann vermieden werden, dass zu viele Personen gleichzeitig das Impfzentrum besuchen.

Für die Besucher des Impfzentrums müssen zudem ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Auch eine Anbindung an den ÖPNV sollte gewährleistet sein. Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht mobil sind, werden zudem mobile Impfteams eingerichtet.

Von den uns angebotenen Hallen erfüllt die Eifelgoldhalle in Landkern die Voraussetzungen am besten. Insbesondere ist sie sehr gut für die Einrichtung von zwei Impfstraßen geeignet. Hinsichtlich der Parkplätze wurde mit der Ortsgemeinde Kontakt aufgenommen. Sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des angrenzenden Kindergartens und der benachbarten Schule, sowie für das Personal des Impfzentrums werden geeignete Parkplätze in der Umgebung zur Verfügung stehen.

Zudem werden die Termine nicht vor 09:00 Uhr vergeben, um nicht gleichzeitig in den Kindergarten- und Schulverkehr zu geraten. Auch zum Schul- und Kindergartenschluss zwischen 12:00 und 13:00 Uhr werden die Personen, die sich impfen lassen möchten, auf andere Parkmöglichkeiten in Landkern verwiesen. Außerdem sollen Ordnungskräfte darauf achten, dass die Kinder, die möglicherweise die Zuwegung zur Halle nutzen, ausreichend geschützt werden.

Pressemitteilung

Landkreis Cochem-Zell

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