Allgemeine Berichte | 16.09.2014

Rechtstipps aus der Praxis

Komplexe Krankheiten bereiten Schwierigkeiten

Insbesondere im Renten- und Schwerbehindertenrecht

In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass bestimmte Erkrankungen für die Rentenversicherungsträger oder beispielsweise die Versorgungsämter schwer einzuschätzen sind. Besonders schwierig zu beurteilen sind zum Beispiel alle Erkrankungen auf psychiatrischem Gebiet. So werden Renten häufig unter Verweis auf eingeholte Gutachten abgelehnt. Diese stellen sich dann aber im gerichtlichen Verfahren nicht selten als falsch dar, weil die Auswirkungen der Erkrankung nicht ausreichend gewürdigt worden sind oder aber weil die Diagnose auf psychiatrischem Gebiet sich als unzutreffend herausstellt. Dies gilt vor allem auch für alle Schmerzstörungen, da diese besonders schwierig zu beurteilen sind. Hier wird unter anderem auf die verordneten Schmerzmedikamente geschaut, um sich ein Bild von der Intensität der Schmerzen zu machen.

Auch die sogenannte Fibromyalgie bereitet Schwierigkeiten in allen Bereichen des Sozialver-sicherungsrechts. Diese Erkrankung ist geprägt durch Schmerzen mit wechselnder Lokalisation in der Muskulatur und um die Gelenke begleitet von Müdigkeit, Morgensteifigkeit, Konzentrations- und Antriebsschwäche sowie weiteren Auswirkungen. Die Diagnose ist äußerst schwierig. Meist wird versucht anhand der Druckempfindlichkeit von bestimmten Tenderpoints eine Abgrenzung zu anderen Krankheiten vorzunehmen. Dem Betroffenen kann es aber passieren, dass sein behandelnder Facharzt die Erkrankung zweifelsfrei diagnostiziert und ein anderer Arzt später im Rahmen einer Begutachtung das Vorliegen der Erkrankung ebenso eindeutig verneint. Meistens haben Betroffene mit dieser Diagnose eine regelrechte „Ärzte-Odyssee“ hinter sich. Von daher kann es nicht verwundern, dass sich in Fällen schwierig zu beurteilender Erkrankungen die Fehlerquote erheblich erhöht und die Bescheide häufiger fehlerhaft sind als im Durchschnittsfall.

Dem Betroffenen kann daher nur dringend geraten werden, den Bescheid des Rentenversicherungsträgers, des Versorgungsamtes oder eines anderen Sozialleistungsträgers umgehend fachkundig überprüfen zu lassen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Peter Wenzel, Meckenheim

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dauerauftrag 2026
Dienstleistungen
Imageanzeige - Dauerauftrag
China Wellness Massage Andernach
Praxisanleitung in der Pflege g e P r Fachkraft im Qualitäts management (m/w/d) in Teil- oder Volzei
Engelporter Kirmes 2026
Premium-Titel 1
Empfohlene Artikel
Hören gut zu und gucken genau hin: Hendrech und Jösef. Foto: ROB
70

Hinter der Kreuzigungsgruppe, direkt am Alter Markt im Herzen von Bad Neuenahr, sitzen am Springbrunnen zwei Herren aus Basalt, die offenbar seit Jahrzehnten ein Gespräch führen:Hendrech on Jösef. Die beiden verkörpern jene aufmerksamen Neuenahrer Bürger, die in den 1920er- und 1930er-Jahren mit offenen Augen durch den Badeort spazierten, überall ein Schwätzchen hielten und genau bemerkten, wo etwas nicht so richtig rundlief.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Feuer im Bereich Langscheid. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
1079

Maßnahmen laufen weiter: 300 Feuerwehrleute waren im Einsatz, 220 sind im Anmarsch:

14.08.: Entspannung im Kreis MYK: Waldbrand bei Langscheid unter Kontrolle

Kreis Mayen-Koblenz. Die Lage beim Wald- und Vegetationsbrand im Bereich Langscheid in der Verbandsgemeinde Vordereifel hat sich am Freitagabend weiter entspannt. Nach aktueller Einschätzung wurden rund 50 Hektar Wald- und Vegetationsfläche durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen. Die Feuerwehr hat den Brand unter Kontrolle.

Weiterlesen