Allgemeine Berichte | 18.05.2016

Rhein-Sieg-Kreis verschickt Fragebogen an Mieterinnen und Mieter

Kreis möchte angemessene Unterkunftskosten ermitteln

Rhein-Sieg-Kreis. Post vom Rhein-Sieg-Kreis bekommen in den nächsten Tagen Mieterinnen und Mieter im Landkreis. Darin befindet sich ein Fragebogen der Firma Rödl & Partner sowie ein Schreiben von Landrat Sebastian Schuster, in dem er um Unterstützung wirbt. Stichprobenartig wurden rund 5.000 Mieterhaushalte aus dem Kreisgebiet ausgewählt. „Wichtig ist: Das Mitmachen ist freiwillig; es werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Es werden nur Angaben zur Wohnung benötigt, und der Fragebogen wird anonymisiert ausgewertet“, stellt Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes, klar. Mittels des Fragebogens sollen Wohnungsdaten und die jeweilige aktuelle und tatsächliche Miethöhe erhoben werden. Diese Erkenntnisse sollen zusammen mit anderen Daten dazu genutzt werden, die angemessenen Kosten für die Unterkunft von Bürgerinnen und Bürgern, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch SGB II (auch Hartz IV) genannt oder Sozialhilfe beziehen, festzulegen. Der Landkreis finanziert im Rahmen von SGB II beziehungsweise SGB XII die Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Dilemma: Auf der einen Seite soll die Wohnung angemessen groß sein, auf der anderen Seite sollen die Kosten für die Allgemeinheit vertretbar, der Mietpreis also nicht zu hoch sein. Aus diesem Grund möchte der Rhein-Sieg-Kreis seine Daten aktualisieren. Die vom Kreis beauftragte Unternehmensberatung Rödl & Partner hat den Fragebogen nach einem mathematisch-statistischem Konzept entwickelt. Nach der Auswertung der ausgefüllten Fragebögen soll das tatsächliche Mietniveau für Wohnungen des einfachen und grundlegenden Standards im Kreisgebiet abgebildet werden, und es können bei Bedarf neue Mietwerte ermittelt werden. Die so ermittelten Mietobergrenzen dienen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Rhein-Sieg und der Sozialämter als Richtschnur bei der Beantwortung der Frage, ob die jeweiligen Unterkunftskosten für Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe angemessen sind. Die Fragebögen und das Anschreiben werden ab 12. Mai verschickt. Die Rücksendung der ausgefüllten Fragebögen ist portofrei. Damit die Abfrage auch repräsentativ ist, ist der Rhein-Sieg-Kreis auf die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter angewiesen. „Bitte beteiligen Sie sich an der Aktion und senden Sie den ausgefüllten Fragebogen zurück!“, wirbt Kreissozialamtsleiter Stephan Liermann um die Mithilfe der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger.

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