Stadt Remagen
Maskenpflicht in der Remagener Innenstadt
Remagen. Gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Ahrweiler vom 25. Oktober gilt in ausgewiesenen Teilen der Remagener Innenstadt eine Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren.
Die Areale sind mit Beschilderungen gekennzeichnet. Diese Maßnahme der Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 30. November außer Kraft.
Pressemitteilung der
Stadt Remagen
