Allgemeine Berichte | 22.04.2018

Tierhalter müssen sich wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verantworten

Mehrere Hunde in Andernach und Mülheim-Kärlich aus geparkten Fahrzeugen befreit

Mehrere Hunde in Andernach und Mülheim-Kärlich aus geparkten Fahrzeugen befreit

Andernach/Mülheim-Kärlich. Im Berichtszeitraum kam es zu insgesamt drei polizeilichen Einsätzen, bei welchen Hunde aus Fahrzeugen befreit werden mussten, die sich bei den aktuell sehr warmen Temperaturen in verschlossenen Fahrzeugen befanden. Ein erster Fall ereignete sich am Freitag, 20. April, auf dem Parkplatz der Rhein-Mosel Fachklinik. Hier wurde ein Chihuahua in einem PKW mit KO-Kennzeichen zurückgelassen. Der Fahrer war zu Besuch bei seiner Ehefrau im Krankenhaus und konnte ermittelt werden, sodass der Hund in der Folge befreit werden konnte. Ein weiterer Fall ereignete sich am Folgetag gegen 13.45 Uhr im Gewerbepark Mülheim-Kärlich auf dem Parkplatz der Firma LIDL. Hier befand sich ein Hund bei Temperaturen von ca. 27 Grad im Schatten für ca. 30 Minuten in einem PKW aus dem Rhein-Lahn-Kreis, welcher in praller Sonne abgestellt war. Auch hier konnte die Hundebesitzerin vor Ort ermittelt werden und zeigte sich nur wenig einsichtig. Ein letzter Fall ereignete sich ebenfalls am Samstag auf dem Parkplatz der Firma Real in Mülheim-Kärlich. Hier wurde durch Passanten ein sogenannter „Westie“ gemeldet, welcher sich in einem PKW Mercedes befand und sich in augenscheinlich schlechtem Zustand befand. Als der Hund auch nach mehrmaligem Ausruf des Halters nicht ermittelt werden konnte, wurde er durch Einschlagen der Scheibe aus seiner misslichen Lage befreit und in das Tierheim Andernach überstellt. Auch hier war beim später ermittelten Verantwortlichen keine Einsicht erkennbar. Die Betroffenen haben nun mit Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu rechnen.

Pressemitteilung Polizeidirektion Koblenz

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