Allgemeine Berichte | 11.08.2020

Tennisclub Bad Bodendorf e.V.

Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes

Am Dienstag, 18. August

Bad Bodendorf. Der Tennisclub Bad Bodendorf e.V. lädt zur Mitgliederversammlung am Dienstag, 18. August, um 19 Uhr, in der „Kelterstube der Winzergaststätte“, Hauptstr. 117, in Bad Bodendorf ein.

Mit folgender Tagesordnung:

TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden, Benennung des Protokollführers, Gedenken an verstorbene Mitglieder des TC Bad Bodendorf; TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung dieser Versammlung, der Beschlussfähigkeit dieser Versammlung, Genehmigung dieser Tagesordnung, Ausgabe der Anwesenheitsliste, Aufruf der Frage über Vorhandensein evtl. Dringlichkeitsanträge. Falls ja, Abstimmung über die Zulassung dieser Dringlichkeitsanträge, als eigenen Tagesordnungspunkt; TOP 3 Bekanntgabe evtl. vorliegender schriftlicher Anträge und Abstimmung über deren Aufnahme in die Tagesordnung. Hinweis: Anträge sind bis zum 12.08.2020 dem 1. Vorsitzenden schriftlich einzureichen. TOP 4 Beschlussfassung über das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung (siehe Auslage im Versammlungsraum vor und während der Mitgliederversammlung). TOP 5 Rechenschaftsberichte des zurückliegenden Geschäftsjahres einzelner Vorstandsmitglieder: Diskussionen zu den Geschäftsberichten direkt im Anschluss an die Berichte. a) 1. Vorsitzender, b) 2. Vorsitzender, c) Sportwart, d) Jugendwart, e) Technischer Wart, f) Beisitzer, g) Kassenwart, mit Kassenbericht und Vorstellung der Haushalts Planung 2020. TOP 6 Bericht der Rechnungsprüfer. TOP 7 Beschlussfassung zum TOP 5 g) - Haushaltsplan 2020. TOP 8 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019. TOP 9 Neuwahl des Vorstandes. TOP 10 Neuwahl des Ehrenrats. TOP 11 Ehrung von Mitgliedern. TOP 12 Antrag des Vorstandes: Die Mitgliederversammlung möge der Anschaffung einer automatischen Bewässerungsanlage zustimmen. Kosten hierfür werden den Mitgliedern erläutert. TOP 13 Antrag des Vorstandes: Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass aufgrund einer Werbeaktion zur Akquirierung neuer Mitglieder, diese Mitglieder im Geschäftsjahr 2020 keine Aufnahmegebühr zu zahlen haben. TOP 14 Verschiedenes. TOP 15 Schließung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden.

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