Allgemeine Berichte | 18.05.2016

Rhein-Sieg-Kreis informiert

Naherholung ja – Flöße nein

Umsichtiges Verhalten an Sieg und Agger schont Natur und Umwelt

Rhein-Sieg-Kreis. Das schöne Wetter lädt ein zu Touren in die Natur. Rad fahren entlang der Sieg und Agger oder Paddeln auf den Flüssen sind beliebte Freizeitbeschäftigungen. Doch gerade auch in diesen Tagen brüten die Vögel, und die aufblühende Natur dankt umsichtiges Verhalten und Rücksichtnahme. Wer einfache Regeln beachtet, schützt damit die Tier- und Pflanzenwelt entlang Sieg und Agger. Die Untere Landschaftsschutzbehörde macht deshalb darauf aufmerksam: Das Baden in Agger und Sieg ist nur an den ausgewiesenen Stellen, den sogenannten „Gewässernahen Erholungsbereichen“ erlaubt. Eine Übersichtskarte findet sich im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln. Hunde sind innerhalb der Naturschutzgebiete generell an die Leine zu nehmen. Wer bei seinen Ausflügen rastet, sollte dies mit gebührendem Respekt für die Natur tun. Grillen, Lagerfeuer und Zelten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Abfälle sollten selbstverständlich wieder mitgenommen werden. Sieg und Agger dürfen, vorausgesetzt die Flüsse führen genug Wasser, mit Kanus, Schlauch- und Ruderbooten befahren werden. Für das Ein- und Ausheben der Boote sind spezielle Bootsanlegestellen ausgewiesen und beschildert. Die Erlaubnis gilt nicht für alle sonstigen Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper, wie beispielsweise Flöße, Motorboote und Jetskis; diese sind verboten. Weitere Informationen über die „Gewässernahen Erholungsbereiche“ sowie die Ein- und Aushebestellen für Kanus und Ruderboote erhalten Interessierte beim Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises Tel.: (0 22 41)13 22 00.

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