Allgemeine Berichte | 29.10.2019

Betrieb einer Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie in Bad Dürkheim und Nürburg

Neue Ausschreibung für Spielbankerlaubnis bekanntgemacht

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat die Ausschreibung der Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler und ihrer Zweigspielbetriebe in Bad Dürkheim und Nürburg für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2031 mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um maximal fünf Jahre auf seiner offiziellen Website (www.mdi.rlp.de) allgemein bekanntgemacht. Die Erlaubnis wird auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung in einem Verwaltungsverfahren nach dem Spielbankgesetz erteilt. Interessenten haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler und ihrer Zweigspielbetriebe in Bad Dürkheim und Nürburg zu stellen. Anders als in anderen Bundesländern werden Spielbanken in Rheinland-Pfalz nicht staatlich, sondern von privaten Unternehmen betrieben. Für die Erteilung der Erlaubnis ist daher ein europaweites Ausschreibungsverfahren erforderlich. Im Jahr 2017 wurde nach Durchführung eines entsprechenden Verfahrens eine Erlaubnis für den Betrieb der Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems erteilt. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Spielbanken mit insgesamt sechs Spielstätten. Neben der Spielbank Bad Neuenahr mit den Zweigspielbetrieben in Bad Dürkheim und Nürburg am Nürburgring gibt es die Spielbank Mainz mit den Zweigspielbetrieben in Trier und Bad Ems.

Pressemitteilung des

Ministeriums des Inneren

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