Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz
Neue Pflanzenschutz- sachkundenachweise
Antragsfrist für die neuen SKN endet am 26. Mai
Rheinbach. Seit Inkrafttreten der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 6. Juli 2013 ist rechtsverbindlich festgelegt, welche neuen Anforderungen auf jeden Sachkundigen zukommen. Alle Sachkundigen brauchen künftig einen Sachkundenachweis (SKN) und müssen im dreijährigen Rhythmus eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme besuchen und sich die Teilnahme bescheinigen lassen. Dies dient dem Erhalt der Sachkunde. Jeder Sachkundige, der berufsmäßig Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft, Nicht-Sachkundige anleitet bzw. über Pflanzenschutz berät, muss einen solchen Nachweis besitzen.
In diesem Zusammenhang sind folgende Termine zu beachten:
Die alten Nachweise (Zeugnis über Berufs- oder Studienabschluss bzw. Sachkundeprüfung) gelten noch bis zum 26. November dieses Jahres.
Die Beantragung des neuen SKN im Checkkartenformat muss allerdings bis zum 26. Mai erfolgt sein.
Alle Sachkundigen sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Die erste Drei-Jahresfrist begann am 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember dieses Jahres. Die Fortbildung kann in jeder beliebigen landwirtschaftlichen Fachsparte deutschlandweit besucht und so der erforderliche Nachweis erbracht werden. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Weitere Fortbildungsveranstaltungen werden unter anderem auf den Internetangeboten der DLRs und in der Fachpresse bekannt gegeben. Beachten Sie auch die Tagespresse oder Mitteilungsblätter ihrer Gemeinde. Wer bis Jahresende weder den Sachkundenachweis beantragt und keine Weiterbildungsbescheinigung erworben hat, verliert seine Sachkunde, und der Handel darf ihm außer Kleinpackungen für Haus- und Garten somit keine Pflanzenschutzmittel mehr verkaufen. Zur Wiedererlangung muss ein entsprechender Lehrgang besucht und eine Prüfung abgelegt werden. Dieses Prozedere ist kostenpflichtig. Wer erst nach dem 14. Februar 2012 sachkundig geworden ist, für den beginnt die Drei-Jahresfrist für die Fort- oder Weiterbildung am Tag der Bewilligung des Antrages auf Erteilung des neuen Sachkundenachweises.
Das Online-Antragsverfahren ist sehr gut angelaufen und auch weiterhin möglich. Die Antragstellung erfolgt online auf der Homepage der DLR unter www.dlr.rlp.de unter „Sachkundeportal“ oder www.pflanzenschutz-skn.de. Viele SKN-Karten sind bereits verschickt. Allerdings sind wegen der Vielzahl der Anträge Wartezeiten bei der Zusendung von etwa drei Monaten zu erwarten.
Pressemitteilung des
Dienstleistungszentrums
Ländlicher Raum Rheinpfalz,
Rheinbach
