Allgemeine Berichte | 17.01.2018

Deutschen Herzstiftung sieht keinen zusätzlichen Handlungsbedarf

Neue US-Blutdruck-Leitlinien

Grenzwerte für Bluthochdruck sind von 140/90 mmHg auf 130/80 mmHG herabgesetzt worden

Rhein-Sieg-Kreis. Seit die amerikanische Fachgesellschaft für Kardiologie (AHA )und das American College of Cardiology (ACC) die Grenzwerte für Bluthochdruck neu definiert und von 140/90 mmHg auf 130/80 mmHG herabgesetzt haben, stellt sich die Frage, ob in Europa die neuen Grenzwerte übernommen werden müssen. Bei genauem Hinsehen werden die Unterschiede zwischen den neuen US-Grenzwerten und dem jetzigen Vorgehen in Deutschland geringer. Schon heute sollen Menschen mit einem Blutdruck über 140/90 mmHg medikamentös behandelt werden, wenn eine Lebensstiländerung den Blutdruck nicht ausreichend senkt.

„Für diese Gruppe ändert sich also nichts, weder in Deutschland noch in den USA“, betont Rainer Walterscheid, der ehrenamtliche Regionalbeauftragte der Deutschen Herzstiftung e. V. (DHS) hier im Rhein-Sieg-Kreis.

Deshalb gibt er den Rat der Kardiologen weiter, zunächst einen Blutdruckpass und weiterhin das 56-seitige Magazin zum Thema „Bluthochdruck, was nun ?“ der Herzstiftung anzufordern unter Tel. (0 22 41) 8 56 39, am besten montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr. Sofort-Anforderung unter Postadresse: Rainer Walterscheid/Herzstiftung, Postfach 1347, 53760 Hennef mit Angabe des Titels: „Bluthochdruck/Blutdruckpass“. Es entstehen Kosten in Höhe von drei Euro in Briefmarken für den Versand.

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