Allgemeine Berichte | 26.03.2019

Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Koblenz-Urmitz“ abgeschlossen

Neue Wasserschutzverordnung sorgt für strengere Auflagen

Im Gewerbegebiet Koblenz-Urmitz ist eine neue Wasserschutzverordnung in Kraft getreten. Foto: SGD Nord

Koblenz/Urmitz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat das Wasserschutzgebiet „Koblenz-Urmitz“ für die Brunnen des Rhein Hunsrück Wasser Zweckverbandes und der Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH durch die Rechtsverordnung vom 18.03.2019 festgesetzt. Diese wird am 25.03.2019 im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz bekannt gemacht und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Damit ist das Verfahren durch die SGD Nord als Obere Wasserbehörde abgeschlossen.

„Das Wasserschutzgebiet Koblenz/Urmitz schützt eines der wichtigsten Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz und sichert die öffentliche Wasserversorgung von mehr als 240.000 Einwohnern mit derzeit rund 12 Millionen Kubikmetern Trinkwasser von sehr guter Qualität. Das Verfahren hat gezeigt, dass eine frühzeitige und enge Abstimmung von betroffenen Firmen mit der SGD Nord dazu beiträgt, die regionale Wasserversorgung im Zuge des Klimawandels nachhaltig zu sichern und gleichzeitig eine zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung am Standort Koblenz auch bei längeren Trockenperioden zu ermöglichen“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Die Rechtsverordnung wurde von der SGD Nord mit Blick auf den Wirtschaftsstandort Koblenz aufgrund der im Festsetzungsverfahren eingelegten Einwendungen, überarbeitet. So wurde beispielsweise die Anzeigepflicht für Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe gestrichen, wodurch der Bürokratieaufwand für Betriebe weggefallen ist. Die Erweiterung von bestehenden Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde in die Ausnahmeregelung mit aufgenommen, so dass bestehende Firmen ihre Anlagen auch erweitern können. Weiterhin wurde das Verbot der wasserdichten Befestigung von Betriebsflächen modifiziert. Diese ist jetzt beispielsweise nur noch bei stark frequentierten Verkehrsflächen erforderlich. Dies gilt dann, wenn die Flächen sowieso erneuert werden müssen, so dass der finanzielle Aufwand für die Firmen deutlich reduziert wird.

Im Verfahren zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes gingen bei der SGD Nord insgesamt 116 Einwendungsschreiben ein, hinter welchen zum Teil mehrere Einwender standen. Die nichtöffentliche Erörterung der von 139 Grundstückseigentümern, Betrieben, Landwirten und Kommunen vorgebrachten Einwendungen fand Ende Januar 2019 in der Koblenzer Rhein-Mosel-Halle statt. Dabei wurden die Einwendungen mit den Betroffenen beziehungsweise deren Rechtsanwälten, den beteiligten Behörden, den Begünstigten, den Vertretern der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer erörtert. Allen Beteiligten wurde die Gelegenheit gegeben, ihre Anliegen näher zu erläutern oder Fragen zu stellen. Soweit den Einwendungen nicht entsprochen werden konnte, erhalten die Einwendungsführer eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung ihrer Einwendungen.

Zum Hintergrund:

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von rund 1.745 Hektar und liegt im linksrheinischen Neuwieder Becken zwischen Koblenz und Urmitz in den Stadtteilen Kesselheim, Bubenheim, Neuendorf, Metternich, Wallersheim und Lützel der Stadt Koblenz und in den Ortsgemeinden St. Sebastian, Kaltenengers und Urmitz der Verbandsgemeinde Weißenthurm.

Der räumliche Geltungsbereich des Wasserschutzgebietes wurde aufgrund der Neuanpassung der zu schützenden Zustrombereiche verändert. Angesichts der neu ermittelten Trennstromlinie am süd-westlichen Rand konnte das Schutzgebiet in diesem Bereich verkleinert werden. So müssen Teile von Urmitz, das Gewerbegebiet Mülheim-Kärlich sowie die westlichen Höhenlagen bei Koblenz-Bubenheim, Rübenach und Metternich nicht mehr unter Schutz gestellt werden. Allerdings ist eine Ausdehnung im Koblenzer Stadtgebiet nach Süden hin bis zur Mosel erforderlich. Der überwiegende Teil des Koblenzer Industriegebietes war auch zuvor schon vom Schutzgebiet erfasst worden.

Die ursprünglichen Rechtsverordnungen von 1982 waren auf 30 Jahre befristet und wurden im Jahr 2013 durch eine vorläufige Anordnung unter der Bezeichnung „Wasserschutzgebiet Koblenz/Urmitz“ abgelöst und zusammengefasst. Diese lief im Dezember 2017 aus, sodass es zum Schutz der Trinkwassergewinnung zu einer endgültigen, unbefristeten Festsetzung kommen musste.

Mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung ist ein wichtiges Standbein der Trinkwasserversorgung von Koblenz und der VG Weißenthurm dauerhaft geschützt. Gleiches gilt auch für die Trinkwasserversorgung im wasserarmen östlichen Hunsrück. Seit Anfang der 1970er Jahre stellt der Zweckverband Rhein Hunsrück Wasser die Wasserversorgung auf den Hunsrückhöhen sicher und hat damit zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Region maßgeblich beigetragen.

Im Bereich der SGD Nord gibt es über 800 Wasserschutzgebiete. Aus über 1.500 Brunnen und Quellen wird Trinkwasser gewonnen. Als Obere Wasserbehörde ist es die Aufgabe der SGD Nord, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Zudem ist die SGD Nord für die effiziente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich, deren Ziel die Sicherung des „guten Zustands“ des Grundwassers ist.

Die Wasserschutzgebietsverordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/schutzgebiete/wasserschutzgebiete/festsetzungen-rgst-koblenz/wasserschutzgebiet-koblenz-urmitz-2019/

Pressemitteilung SGD Nord

Im Gewerbegebiet Koblenz-Urmitz ist eine neue Wasserschutzverordnung in Kraft getreten. Foto: SGD Nord

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