Allgemeine Berichte | 01.09.2022

Netzwerk Koblenzer Betreuungsvereine hält Vortrag

Neuerungen in der Betreuungsführung

Koblenz. Am 28. September um 17.30 Uhr in der DRK Begegnungsstätte an der Liebfrauenkirche in Koblenz findet Veranstaltung „Betreuungsrechtsreform 2023/ Neuerungen in der Betreuungsführung“ statt.

Viele Akteure und Betroffene waren erleichtert als vor fast 30 Jahre das alte, oftmals umstrittene Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht von 1896 abgeschafft wurde. An seine Stelle trat am 1. Januar 1992 das „Gesetz zur Reform des Rechtes der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige“. Dieses, eingängiger benannt als ‚Betreuungsgesetz‘, rückte Wohl und Wille der betreuten Menschen in den Vordergrund. Der persönliche Kontakt ersetzte nun anonyme Fallverwaltung. Ein wichtiges Novum: Die Entmündigung wurde abgeschafft und durch das neue Recht ersetzt. Die Betroffenen blieben fortan geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Unterstützung gab es seither nur für vorab bestimmte Aufgabenkreise und für einen festgelegten Zeitraum. BetreuerInnen werden in ihrer Tätigkeit regelmäßig vom Amtsgericht kontrolliert.

Im Laufe der folgenden Jahre zeigte sich in der Umsetzung des neuen Rechtes mehrfach Nachbesserungsbedarf. So wurde z.B. schnell deutlich, dass die Bezeichnung Betreuung in der Bevölkerung missverstanden wurde. Man erwartete sehr oft tatsächliche Betreuung, obwohl das Gesetz rechtliche Vertretung meinte. Aus diesem Grund wurde das Betreuungsgesetz zum 1. Januar 1999 erstmals geändert und um das Wort rechtliche Betreuung ergänzt.

Weitere wichtige Elemente, wie die Anpassung des Verfahrensrechtes, die Einführung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, die Stärkung der Vorsorgevollmacht als Alternative zur rechtlichen Betreuung und die Verankerung des Patientenverfügungsgesetzes im Betreuungsrecht sorgten in den Folgejahren für weitere Änderungen.

Am 1. Januar 2023 wird es wiederum einen großen Schritt geben und ein erneut reformiertes Betreuungsrecht in Kraft treten. Dieses ist nun konsequent am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet und rückt die Selbstbestimmung der Betreuten per Gesetz ins Zentrum der rechtlichen Vertretung. Rechtliche Betreuung wird als Prozess verstanden, der Menschen befähigen soll, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Die Ausrichtung am Wunsch der KlientInnen erhält Vorrang und Priorität.

Der überwiegende Teil rechtlicher Betreuungen in Deutschland wird als Ehrenamt geführt. Etwa 750.000 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer führen aktuell rechtliche Betreuungen, größtenteils sind dies Familienangehörige. Aber auch engagierte weiterentfernte Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder Rentner, die eine sinnvolle Aufgabe nach dem Ende der Berufstätigkeit suchen, stellen sich dieser spannenden Aufgabe.

Ab 2023 sollen diese nun enger an die Betreuungsvereine angeschlossen werden, vor ihrer Bestellung zur rechtlichen Betreuerin oder zum rechtlichen Betreuer an einem Grundlagenseminar teilnehmen und bei Fragen beraten, regelmäßig fortgebildet und im Verhinderungsfall vertreten werden. Hierfür wird ihnen ein fester Ansprechpartner beim jeweiligen Betreuungsverein zur Seite gestellt.

In Koblenz findet sich eine enge Zusammenarbeit der Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt, des Diakonischen Werkes, der Lebenshilfe und des Sozialdienstes katholischer Frauen sowie der Betreuungsbehörde. Bereits seit 1992 stehen die Vereine ehrenamtlichen BetreuerInnen, Bevollmächtigten und Ratsuchenden mit Informationen, Schulungs- und Beratungsangeboten zur Seite, zukünftig nun auch mit dem Angebot der Vertretung im Verhinderungsfall. Neben kostenfreien Veranstaltungen und Beratungsgesprächen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung besteht ein umfangreiches Angebot für ehrenamtliche BetreuerInnen zum Austausch und zur Fortbildung. So wurde in den vergangenen zwei Jahren ein gemeinsames Veranstaltungs- und Schulungsprogramm für ehrenamtliche BetreuerInnen erarbeitet, welches auf durchweg positive Resonanz stößt und den Ehrenamtlichen die Möglichkeit bietet, die Angebote aller Vereine zu nutzen und miteinander zu ergänzen. Diese Broschüre kann bei den Vereinen sowie über die Betreuungsbehörde bezogen werden.

Als gemeinsame Veranstaltung laden Sie die vier Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde am Mittwoch, den 28. September zu einem Vortrag zum Thema „Die Betreuungsrechtsreform 2023 / Neuerungen in der Betreuungsführung“ in die DRK Begegnungsstätte an der Liebfrauenkirche in Koblenz ein. Als Referent konnte Herr Alexander Engel, Geschäftsführer beim Fachverband diakonischer Betreuungsvereine und Vormundschaftsvereine im DW RWL gewonnen werden. Er wird die Neuerungen und Herausforderungen des Reformgesetzes darstellen und für Fragen und Anmerkungen ein offenes Ohr haben.

Die Veranstaltung beginnt um 17.30 Uhr, unter Beachtung der dann geltenden Hygienevorschriften. Die Anmeldung richtet man an den Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen Koblenz e.V., Lisa Heiles. Tel: (02 61) 3 04 24 29, E-Mail: lh@skf-koblenz.de. Pressemitteilung

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