Die Gleichstellungsbeauftragte informiert
Neues Pflegegesetz vorgestellt
Doris Flick vom Pflegestützpunkt Puderbach beim offenen Frauentreff
Puderbach. Doris Flick vom Pflegestützpunkt Puderbach stellte ihre Arbeit im offenen Frauentreff vor und informierte über das am 1. Januar 2017 in Kraft tretende Pflegestärkungsgesetz II, das die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. In sechs Modulen mit verschiedenen Themengebieten werden Zeitpunkte von null bis 100 vergeben, die zusammengerechnet den Pflegegrad ergeben. Eine weitere Neuerung ist die gewichtigere Wertung des Faktors Alltagskompetenz.
Die sechs Module teilen sich wie folgt auf: Mobilität (zehn Prozent), kognitive und kommunikative Fähigkeit (15 Prozent), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent), Selbstständigkeit (40 Prozent), Bewältigung von therapeutischen Maßnahmen (20 Prozent) und Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent). Modul 2 und 3 sind kombiniert, die höchste Punktzahl wird gewertet, die andere verfällt.
Die Pflegegrade reichen von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1 mit 12,5 bis 27 Punkten) über schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 3 mit 47,5 bis 70 Punkten) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5 mit 90 bis 100 Punkten).
Es ist gesetzlich geregelt, dass die Krankenkassen die Pflegebedürftigen per Anschreiben über den automatischen Wechsel zu den neuen Pflegegraden informieren müssen. Doch was ist mit den Menschen, die Angehörige pflegen und damit oftmals überfordert sind? Seit 2015 können pflegende Angehörige auf Betreuungsleistungen zurückgreifen. Der Antrag hierfür kann über den Pflegedienst gestellt werden. Mit dem neuen Gesetz erhalten alle Pflegegrade 125 Euro an Betreuungsleistungen. Der Betrag liegt bei der Pflegekasse und kann jeden Monat in Anspruch genommen werden.
Frau Flick berichtete weiter, dass es ein Pflegestärkungsgesetz III geben wird, mit dem es auch Angehörigen oder Nachbarn gestattet sein wird, zu betreuen. Bisher geschieht dies allein durch die Pflegedienste, die zunehmend überlastet sind. Weitere Hilfen sind die Verhinderungshilfe (1612 Euro im Jahr) und die Kurzzeitpflege, die mit 800 Euro berechnet wird. Die Anträge dafür müssen rechtzeitig gestellt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Tages- oder Nachtpflege, deren Dauer und finanzielle Unterstützung sich aus dem Pflegegrad ergibt.
Der Pflegestützpunkt in Puderbach ist einer von fünf Pflegestützpunkten im Landkreis Neuwied. Doris Flick bietet eine neutrale, kostenlose Beratung rund um das Thema Pflege an und stellt die verschiedenen Pflegedienste in der VG vor. Ihre Halbtagsstelle umfasst zudem Hausbesuche und telefonische Beratung. Für weitere Informationen erreichen Interessierte Doris Flick unter Tel. (0 26 84) 85 01 70 oder per E-Mail an doris.flick@pflegestuetzpunkte.rlp.de.
Einladung zum offenen Frauentreff mit Frühstück und Weihnachtsfeier
Ein gemütliches Beisammensein mit Liedern, Gedichten und Geschichten zur Advents- und Weihnachtszeit gibt es am 14. Dezember von 9.30 bis bis 11.30 Uhr im Diakonietreff, Puderbach. Anmeldungen bis zum 9. Dezember unter Tel. (0 26 84) 57 00.
