Beratungs- und Koordinierungsstelle (Beko-Stelle) Adenau-Altenahr
Neuvergabe der Trägerschaft
Trägerschaft nach Neuvergabe auch weiterhin beim Zweckverband Sozialstation Adenau-Altenahr
Adenau-Altenahr. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben war die Trägerschaft der Beratungs- und Koordinierungsstelle Adenau-Altenahr ab dem Jahr 2021 neu zu vergeben. Bis zum Jahr 2031 wurde sie nun vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz wieder an den Zweckverband Sozialstation Adenau-Altenahr vergeben.
Im Rahmen der Umsetzung des Landesgesetzes zur Pflegeversicherung wurde bereits am 1. Oktober 1996 in Trägerschaft des Zweckverbandes Sozialstation Adenau - Altenahr eine Beratungs- und Koordinierungsstelle eingerichtet, welche zum 01.10.2009 zum Pflegestützpunkt Adenau-Altenahr weiterentwickelt wurde. Man kann also auf eine bereits 24-jährige Geschichte zurückblicken! Von Beginn an ist diese Stelle mit dem Diplom-Sozialarbeiter Friedhelm Benner hervorragend besetzt.
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger sowie deren Angehörige der Verbandgemeinden Adenau und Altenahr. Der Pflegestützpunkt ist die zentrale Anlaufstelle für ältere, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige. Die Beratung ist kostenfrei, unverbindlich und vertraulich und kann auf Wunsch auch zu Hause stattfinden. Ziel ist die Aufrechterhaltung der selbständigen Lebensführung in der häuslichen Umgebung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Entlastung der Angehörigen. Wer Unterstützung/Beratung benötigt, kann Herrn Benner unter der Telefonnummer 02691-305612 im Pflegestützpunkt erreichen.
: v.l.n.re.: Guido Nisius (Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Sozialstation Adenau-Altenahr), Cornelia Weigand (Stellv. Verbandsvorsteherin), Dipl. Sozialarbeiter Friedhelm Benner, Bernhard Jüngling (Verbandsgemeinde Adenau) und Uwe Szymanski (Leiter der Sozialstation Adenau-Altenahr). Foto: privat
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Im Bereich der Ahrtalbahn könnte es nachts etwas lauter werden:
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Neuer Schub für die Elektromobilität
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Allgemeine Berichte
Ortsübliche Bekanntmachung
Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
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