Gemeinde Wachtberg
Offenlegung einer Grenzniederschrift
Wachtberg. Die in der Gemeinde Wachtberg gelegenen Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Gimmersdorf (4117), Flur 9, Flurstücke 80 und 101 sind vermessen worden. Gemäß § 21 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift (Nr. 2020_CI_00028) in der Zeit vom 14. Dezember bis 15. Januar in der Katasterbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Raum A 3.03 während der Servicezeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr. Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Amt für Katasterwesen und Geoinformation, Herr Kreisvermessungsoberrat Bertram Stiel, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg zu erheben. Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 16, 50667 Köln erhoben werden.
Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
