Stadt Rheinbach und der Gewerbeverein

Perspektiven schaffen statt Ungleichbehandlung

Mit Disziplin und Durchhaltevermögen

Perspektiven schaffen
statt Ungleichbehandlung

Gewerbevereinsvorsitzender Oliver Wolf, Fachbereichsleiterin Daniela Hoffmann und Bürgermeister Ludger Banken.Quelle: Stadt Rheinbach

30.03.2021 - 09:57

Rheinbach. Stadt Rheinbach und Gewerbeverein wollen eng zusammenarbeiten, um die Betreiber*Innen von Geschäften und Gastronomiebetrieben in Rheinbach in der weiter andauernden Pandemie gut zu unterstützen. Nach wie vor sind die Einzelhändler und Gastronomen massiv von den Beschränkungen der Coronapandemie betroffen. Die jüngsten Ereignisse haben diese Situation nicht verbessert, sondern noch dazu beigetragen, dass die Verunsicherung größer und die Situation vor Ort noch schwieriger wird.

Die Neufassung der Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021 ermöglichte es allen Einzelhändler*Innen seit dem 8. März wieder ihre Geschäfte zu öffnen. Allerdings mit einer Begrenzung der Kundenzahl (eine Person pro 40 qm) und nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Für Geschäfte, die schon vor dem 8. März geöffnet sein durften (etwa der Lebensmittelhandel) blieb es bei der Kundenbegrenzung von einer Person pro 10 qm (ohne vorherige Terminvereinbarung). Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte mit Eilbeschluss vom 19. März die gesamten Regelungen in Bezug auf den Handel aus der Coronaschutzverordnung (§ 11 Absatz 1 bis 5) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Grund dafür war, dass Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte unter den vereinfachten Bedingungen (eine Person pro 10 qm und ohne vorherige Terminbuchung) öffnen durften obwohl sie bis zum 8. März ebenfalls ganz geschlossen waren. Das Gericht stellte eine Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Einzelhandelsgeschäften fest. Das Land Nordrhein-Westfalen reagierte unmittelbar mit einer Anpassung der Coronaschutzverordnung seit dem 23. März. Dementsprechend gilt nun auch für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte die Kundenbegrenzung von einer Person pro 40 qm und das Erfordernis einer vorherigen Terminbuchung.

Pressemitteilung

der Stadt Rheinbach

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