Allgemeine Berichte | 23.10.2017

Sozialverband VdK – Kreisverband Neuwied

Pflegestärkungsgesetz und die Auswirkungen auf die häusliche und stationäre Pflege

Jährliche Herbstkonferenz der Ortsverbände im Bürgerhaus Neustadt

Kreisvorsitzender Hans Werner Kaiser (re.) überreichte Bernard Stammer (Heimleiter St. Josefshaus Neustadt, li.) für seine Ausführungen ein Präsent. privat

Neustadt. Zu einer Arbeitstagung trafen sich kürzlich Vorstandsmitglieder aus den Ortsverbänden des VdK-Kreisverbandes Neuwied im neu errichteten Bürgerhaus Neustadt. Die Herbstkonferenz wurde einberufen, um die Vorstände der Ortsverbände über neue Beschlüsse und Entwicklungen auf Landes- und Kreisverbandsebene zu unterrichten, wie Kreisvorsitzender Hans Werner Kaiser in seiner Begrüßung betonte. Im Mittelpunkt der Tagung stand allerdings das Thema „Das Pflegestärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf die häusliche und stationäre Pflege“. Ortsbürgermeisterin Jutta Wertenbruch ging in ihrem Grußwort auf die hervorragende Beratung und Unterstützung des VdK ein, der im Kreisverband Neuwied mehr Mitglieder zähle als die Ortsgemeinde Neustadt mit all ihren Dörfern. Insbesondere hob sie die enorm wichtige Arbeit durch den Ortsverband Neustadt mit seinem Vorsitzenden Manfred Salz hervor und bezeichnete diese als unverzichtbar für die Ortsgemeinde Neustadt. Nach einer kurzen Einleitung des Kreisvorsitzenden zum Thema „Pflege“, das im Verlaufe der vergangenen Monate ein Dauerthema in den Medien ist, referierte Bettina Höcker vom Pflegestützpunkt Asbach zum Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) und seinen Auswirkungen auf die häusliche Pflege. Zu Beginn stellte sie die wichtigsten Änderungen des zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Gesetzes vor.

Auswirkungen der neuen Gesetzeslage

Eine wesentliche Neuerung ist der Pflegebedürftigkeitsbegriff, womit der Gesetzgeber einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung eingeführt hat. So orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten des Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind. Ein weiteres wesentliches Merkmal des Gesetzes ist das neue Begutachtungssystem. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 fünf Pflegegrade. Viele weitere Einzelbereiche des Gesetzes wie zum Beispiel Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder die Hilfsmittelversorgung durch die Pflegekasse waren Bestandteil ihres Referates. Dabei ging sie auch auf Fragen der Zuhörer ein, die sie fachlich kompetent beantwortete. „Vieles ist auch nach nunmehr neun Monaten noch nicht optimal gelöst, jedoch ist festzustellen, dass das neue Pflegestärkungsgesetz für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Verbesserungen mit sich gebracht hat, was insbesondere auf Demenzkranke zutrifft“, so Bettina Höcker.

Die stationäre Pflege

Im zweiten Teil beleuchtete Bernard Stammer, Heimleiter des Alten- und Pflegeheims St. Josef in Neustadt, die Auswirkungen des neuen Pflegestärkungsgesetzes auf die stationäre Pflege. Er sprach von Anfangsschwierigkeiten bei der Überleitung von den Pflegestufen in Pflegegrade und bemängelte neben der langen Verfahrensdauer auch etliche fehlerhafte Bescheide. Dies habe sich inzwischen aber stark reduziert. Neben den Änderungen in der vollstationären Pflege wies er auch auf den Handlungsbedarf bei den Pflegekräften hin. „Der Pflegenotstand ist schon da“, so Bernard Stammer, „es fehlen bereits heute die Fachkräfte“. Nach seiner Auffassung muss eine Neuberechnung der pflegerischen Arbeit erfolgen. Er warf unter anderem die Fragen auf: Wo kommen Arbeitskräfte her? Wie begegnen wir den Arbeitskräftemangel in der Pflege? Zum Schluss seiner Ausführungen meinte er: „Die notwendige Personalbesetzung muss dringend unter Einbezug der Pflegevertreter den neuen Bedingungen angepasst werden“. Kreisvorsitzender Hans Werner Kaiser bedankte sich bei beiden Referenten für ihre sehr informativen Ausführungen und wies darauf hin, dass auch der Bundesverband des VdK bereits vor der Bundestagswahl Forderungen zur Pflege aufgestellt hat, die nun die neue Bundesregierung angehen müsse. Pflegebedürftigkeit wird zunehmend zu einem Armutsrisiko, warnt der Sozialverband VdK. Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können sich eine professionelle Hilfe kaum noch leisten, weil ihr Eigenanteil immer höher wird. Zum Schluss der Tagung vermittelte Hans Werner Kaiser den Vorstandsmitgliedern aus den Ortsverbänden in seinen Ausführungen einige Neuigkeiten aus Landes- und Kreisverband, wobei er besonders auf die 70-Jahr-Feier des Kreisverbandes im Mai mit dem ehemaligen Bundesminister Franz Müntefering als Festredner einging. Auch den Umzug der Kreisgeschäftsstelle von der Eduard-Verhülsdonk-Straße 2 in die Andernacher Straße 70 (Seuser-Center) beleuchtete er und betonte die Notwendigkeit einer nunmehr größeren Geschäftsstelle, die zudem über viele Parkflächen verfüge und barrierefrei erreichbar sei. Ferner teilte er mit, dass die Mitgliederentwicklung weiter positiv verläuft und derzeit 6.631 Personen in 25 Ortsverbänden dem VdK-Kreisverband Neuwied angehören. In seinem Schlusswort lobte er die gute Beratungstätigkeit der Mitarbeiterinnen in der Kreisgeschäftsstelle und würdigte den Einsatz der Kreisgeschäftsführerin Doreen Borges und der Mitarbeiterinnen Ulla Over, Sandra Schmitz und Claudia Schnur in der Vorbereitung der Herbstkonferenz. Auch das Engagement von Manfred Salz durch die Arbeit vor Ort und der Familie Stoffels mit ihrem Serviceteam durch die gute Bewirtung wurde hervorgehoben.

Pressemitteilung des

Sozialverbands VdK

Kreisverband Neuwied

Pflegestärkungsgesetz und die Auswirkungen auf die häusliche und stationäre Pflege

Pflegestärkungsgesetz und die Auswirkungen auf die häusliche und stationäre Pflege

Kreisvorsitzender Hans Werner Kaiser (re.) überreichte Bernard Stammer (Heimleiter St. Josefshaus Neustadt, li.) für seine Ausführungen ein Präsent. Fotos: privat

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