Allgemeine Berichte | 30.03.2020

IHK Koblenz informiert

Prüfungen werden verschoben

Koblenz. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben bundesweit die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind rund 210.000 Auszubildende betroffen – im IHK-Bezirk Koblenz sind es 3.504. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt.

Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni stattfinden.

Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen stellen die IHKs auf ihren Webseiten bereit: IHK Koblenz: www.ihk-koblenz.de/corona

Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundesländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.

Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April ausgesetzt. Auch hier werden die örtlichen IHKs schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können.

Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. Die Entscheidung trifft die zuständige IHK in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort.

Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November endet, bis zum 30. November gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März und dem 1. November endet, bleiben bis zum 30. November gültig.

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