Allgemeine Berichte | 01.10.2026, 06:00 Uhr

QuartierPflege in Thür nimmt konkrete Formen an

QuartierPflege in Thür nimmt konkrete Formen an
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Das Ziel fast aller Menschen ist es, bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden zu leben. In Zeiten, in denen Familienangehörige oft nicht mehr am selben Ort wohnen, sondern nicht selten weit entfernt vom Wohnort der Seniorinnen und Senioren, ist der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben im Alter nicht immer zu halten. Hier kommt die QuartierPflege als eine Form der Betreuung ins Spiel. Sie verfolgt das Ziel, Menschen mit Pflegebedarf langfristig und in ihrem gewohnten Umfeld zu Hause zu versorgen – eingebettet in ein professionell koordiniertes Netzwerk, das finanziell abgesichert und fachlich begleitet wird. Im Mittelpunkt steht der Aufbau von unterstützenden Nachbarschaftsnetzwerken im direkten sozialen Umfeld. In Thür steht als erster Gemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz die Umsetzung an. Anne Schnütgen von der Pflegestrukturplanung – Stabstelle Planung und Kostenwesen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz beantwortete Fragen rund um den Weg zur QuartierPflege in Thür.

Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung?

Die Pflegedienstleitung (PDL), Christina Kaufmann-Hansen, ist seit dem 1. September 2026 in der Einarbeitung in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Da es sich um den Aufbau eines kommunalen Pflegedienstes im Landkreis Mayen-Koblenz handelt, ist es wichtig, dass die Pflegedienstleitung auch die Kreisverwaltung gut kennt und die nötigen Abrechnungsprogramme und die technische Ausstattung nun organisiert werden. Damit die QuartierPflege in Thür tatsächlich loslegen kann, braucht der Landkreis Mayen-Koblenz eine Zulassung als kommunaler Pflegedienst. Derzeit befindet sich der Landkreis noch im Zulassungsverfahren bei der AOK. Die Auftaktveranstaltung in der Ortsgemeinde Thür ist für den 6. Dezember 2026 geplant. Erste Gespräche sind geplant.

Kann man schon etwa über die Höhe der Nachfrage der zu betreuenden Personen und potentiellen Betreuern sagen?

Lukas Ellerich, Ortsbürgermeister von Thür, berichtet, dass bereits fünf Anfragen vorliegen. Dabei handelt es sich sowohl um Pflegebedürftige als auch um Personen aus der Nachbarschaft, die helfen möchten.

Bedarf es einer besonderen Ausbildung für die Betreuenden?

Es werden Hilfen im Alltag geleistet, wie zum Beispiel Unterstützung bei der Hauswirtschaft, Betreuung im Alltag oder leichte Aufgaben der Grundpflege. Die Helfenden aus der Dorfgemeinschaft werden je nach Umfang ihrer Tätigkeiten durch die PDL/Pflegelotsin in den Bereichen geschult, die sie für den Einsatz vor Ort brauchen. Dafür benötigen die Helfer keine explizite Ausbildung, aber sie werden durch die PDL/Pflegelotsin vor Ort professionell angeleitet und begleitet.

Wie soll Vertrauen zwischen Betreuten und Betreuenden aufgebaut werden?

Oftmals bestehen in den Dörfern bereits Vertrauensverhältnisse und Bekanntschaften. Diese werden natürlich berücksichtigt. Sollte es im persönlichen Umfeld keine passenden Helfer geben, werden Menschen in der Dorfgemeinschaft gesucht, die zu der Person passen, die Unterstützung sucht. Vor Beginn, werden Betreute und Helfende bekannt gemacht und zugeordnet. In einem Erstgespräch wird der Bedarf kommuniziert und in Einklang mit den Helfermöglichkeiten gebracht. Es ist ein gemeinsamer Besuch vor dem Start der Unterstützung mit der PDL/Pflegelotsin vorgesehen, sowie auch am Starttag.

Bis zu welchem Pflegegrad ist die QuartierPflege möglich?

Generell vom Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, wobei bei den Pflegegraden 3-5 wahrscheinlich ein herkömmlicher Pflegedienst mit ins Boot geholt werden muss, um den Bedarf in der Behandlungspflege und der erschwerten Körperpflege zu übernehmen. Dies muss individuell entschieden werden. Hier finden derzeit Gespräche mit ambulanten Pflegediensten statt, die bereits in Thür tätig sind. QuartierPflege möchte das bestehende pflegerische Angebot sinnvoll ergänzen und nicht ersetzen.

Wie werden die Leistungen der QuartierPflege abgerechnet und wer trägt die Kosten?

Die Abrechnungen erfolgen mit der Pflegekasse über den bestehenden Pflegegrad und über den zusätzlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Sollte die hilfesuchende Person noch keinen Pflegegrad haben, ist auch Hilfe möglich, jedoch nicht abrechenbar über die Pflegekasse.

Wie geht es in Thür weiter?

Die Pflegedienstleitung richtet in den kommenden Wochen ihren Arbeitsplatz in Thür ein. Zunächst wird sie den Besprechungsraum des Ortsbürgermeisters für Gespräche nutzen. Gleichzeitig wird passendes Infomaterial erarbeitet und ab November beispielsweise in Form von Flyern vor Ort verteilt.

Es wird am 6. Dezember 2026 die erste offizielle Veranstaltung geben, im Rahmen eines Seniorennachmittags. Die Pflegedienstleitung steht ab November gerne für konkrete Anfragen und Gespräche mit Interessierten zur Verfügung. Bereits bestehende Kontakte durch Herrn Ellerich werden dann auch besucht und informiert.

Christina Kaufmann-Hansen (2. v. l.), Pflegedienstleitung für die QuartierPflege in Thür, hat zusammen mit Anne Schnütgen (links), Pflegestrukturplanung – Stabstelle Planung und Kostenwesen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Leo Barnett (rechts), Gesellschaft für Gemeinsinn e.V., Thür besucht und mit Ortsbürgermeister Lukas Ellerich (2. v. r.) die möglichen Räume für eine Geschäftsstelle der QuartierPflege in Augenschein genommen. Foto: Stefan Pauly/VG-Verwaltung Mendig

Christina Kaufmann-Hansen (2. v. l.), Pflegedienstleitung für die QuartierPflege in Thür, hat zusammen mit Anne Schnütgen (links), Pflegestrukturplanung – Stabstelle Planung und Kostenwesen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Leo Barnett (rechts), Gesellschaft für Gemeinsinn e.V., Thür besucht und mit Ortsbürgermeister Lukas Ellerich (2. v. r.) die möglichen Räume für eine Geschäftsstelle der QuartierPflege in Augenschein genommen. Foto: Stefan Pauly/VG-Verwaltung Mendig

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