Ortsgemeinde Ewighausen
Räum- und Streupflicht
Ewighausen. Ewighausen hat wieder einen Winterdienst. Dennoch besteht für Anlieger eine Räum- und Streupflicht. Dies betrifft sowohl den Gehweg als auch den Straßenbereich bis zur Fahrbahnmitte. Der Einsatz des Schneepflugs dient der Entlastung der Anlieger. Damit dieser auch alle Häuser erreichen kann, sollte beim Abstellen von Fahrzeugen darauf geachtet werden, dass mindestens 3m Fahrbahnbreite verbleiben.
Die Verpflichtung und die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Schneeräumung liegen aber ausschließlich beim jeweiligen Anlieger.
Andres Höver, Ortsbürgermeister
