Allgemeine Berichte | 31.03.2022

Rechtzeitig elektronischen Aufenthaltstitel beantragen

Die Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass in Deutschland wohnhafte Ausländer für Auslandsreisen rechtzeitig einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kreis MYK. Die Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass in Deutschland wohnhafte Ausländer für Auslandsreisen rechtzeitig einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Das gilt ebenfalls, wenn die Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels bald abläuft. Aufgrund der Ukraine-Krise kommt es aktuell zu erheblich längeren Wartezeiten. Terminvergaben sind derzeit nur stark eingeschränkt möglich.

Weitere Informationen gibt es bei der Ausländerbehörde per E-Mail an auslaenderbehoerde@kvmyk.de sowie auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kvmyk.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Die Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass in Deutschland wohnhafte Ausländer für Auslandsreisen rechtzeitig einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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