Kirchenpräsident führt neue Lehrkräfte aus dem Dekanat Nassauer Land ins Amt ein
Religionsunterricht berührt Grundfragen des Lebens
Rhein-Lahn-Kreis/Mainz. Knapp 100 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind in der Mainzer Christuskirche in ihren Dienst eingeführt worden. Zu ihnen zählten auch junge Pädagogen aus dem evangelischen Dekanat Nassauer Land, denen Dekanin Renate Weigel zum Dienst Gottes Segen wünschte.
In einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung die so genannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer, von denen etwa ein Drittel aus Rheinland-Pfalz stammt, dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Vollmacht, die es ihnen erlaubt, Religionsunterricht zu erteilen.
Bei der Einführung der Lehrkräfte in der Mainzer Christuskirche bezeichnete Kirchenpräsident Volker Jung Religion als das Fach, in dem „Grundfragen des Lebens berührt werden“. Wie in anderen Schulstunden auch müssten zunächst Themen und Zusammenhänge erklärt und beschrieben werden. Darüber hinaus gehe es in Religion aber auch darum, „darüber zu reden und nachzudenken, was dieses Leben mit uns macht“. So böten die Stunden auch Raum dafür, über Krisensituation zu reden, etwa dem Erwartungsdruck oder persönlichen Problemen wie Trennungen von Eltern. Dabei könnten „die Bilder des Glaubens“ helfen, die zeigten, „dass es Hoffnung und Halt auch in schwierigen Situationen gibt“.
Der Religionsunterricht ist nach Jung „Unterricht im Vertrauen auf Gott und Unterricht zum Vertrauen in Gott und damit Vertrauen in uns selbst und das Leben, mit dem wir beschenkt sind“. Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind deshalb nach Jung nicht nur Fach- sondern immer auch besondere „Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer“.
In der EKHN werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 250 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf kirchliche Schulämter und das mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsame Religionspädagogische Institut in Marburg mit seinen regionalen Arbeitsstellen eingerichtet.
Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leistet und zur Weiterentwicklung des interreligiösen Dialogs beiträgt. Pressemitteilung
Dekanat Nassauer Land
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