Allgemeine Berichte | 02.10.2018

Veterinärbehörde gibt Verhaltenshinweise

Risiken für Afrikanische Schweinepest minimieren

Kreis MYK. Nachdem Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Belgien, nur 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, bekannt wurden, steigt die Gefahr der Einschleppung nach Deutschland. Darauf weist die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung hin und gibt Verhaltenshinweise. Die ASP ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft und für den Menschen und Haustiere ungefährlich ist. Der Mensch kann jedoch bei der Verbreitung der ASP und bei der Einschleppung des Virus in bisher nicht betroffene Gebiete eine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über infizierte Gegenstände oder Lebensmittel, die von Schweinen stammen, übertragen werden. „Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes, infiziertes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Essensreste sollten auf jeden Fall für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden. Das heißt auch für Wanderer, dass die Picknickreste wieder eingepackt und zu Hause erst weggeworfen werden sollten“, erklärt Gertrud Klumpp, die Leiterin der Veterinärbehörde. Aus diesem Grund ist auch das Verfüttern von Speiseabfällen an Nutztiere generell verboten.

Vorsichtig sein und Hygienemaßregeln beachten

Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhe, Kleidung, oder Fahrzeuge sehr leicht verbreitet werden. Wichtig ist, dass sich Reisende, Jagdreisende und Transporteure besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten. Jäger und Schweinehalter wurden von der Kreisverwaltung bereits über ihre besonderen Pflichten informiert: Bei Haltern von Schweinen ist eine erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht unbedingt erforderlich. So müssen die Betriebe gegenüber Wildschweinen abgeschirmt sein, Schuhe und Bekleidung beim Betreten und Verlassen des Stalles gewechselt werden und die Herkunft von Futtermitteln bekannt sein. Kontakt zwischen den Schweinen und fremden Personen und Tieren muss vermieden werden. In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass alle Schweinehaltungen, auch Kleinsthaltungen angemeldet sein müssen. Falls Beratungen seitens der Schweinehalter gewünscht werden, stehen die Veterinäre der Kreisverwaltung dafür zur Verfügung. Jäger müssen ihre Ausrüstung und Kleidung besonders gründlich reinigen. Auch die Untersuchung von Fallwild ist für die Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest sehr wichtig, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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